Summary
Der Bundesrat hat am 12.06.2026 das Inkrafttreten eines weitreichenden Reformpakets beschlossen.
Am 01.10.2026 werden in Kraft treten:
- Das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG);
- das neue Transparenzgesetz (TJPG).
Geldwäscherei: Sorgfaltspflichten neu auch für Berater
Die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) weitet die Pflichten massiv auf beratende Berufsgruppen aus. Wer künftig berufsmässig bei der Gründung, Führung oder Strukturierung von Gesellschaften und Trusts sowie bei Immobilientransaktionen mitwirkt, muss strenge Identifikations- und Abklärungspflichten erfüllen.
- Betroffene Branchen
- Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder, Vermögensverwalter und Immobilienmakler.
- Verhältnismässigkeit
- In der Geldwäschereiverordnung (GwV) wurden quantitative Grenzwerte verankert, um Bagatellfälle von der Regulierung auszunehmen.
- Zudem sind klassische Kerntätigkeiten von Anwälten (z. B. Prozessführung) sowie familien- oder erbrechtliche Geschäfte von den Pflichten befreit.
- Sonderregelung
- Für kantonale Amtsnotariate wird das Inkrafttreten aufgeschoben, da die Kantone zunächst ihre Gesetzgebungen anpassen müssen.
Transparenz von juristischen Personen – Transparenzgesetz (TJPG): Einführung des Bundesregisters
Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen (TJPG) wird ein zentrales, nicht-öffentliches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen geschaffen. Das Register wird vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) geführt, während eine spezialisierte Kontrollstelle im EFD risikobasierte Prüfungen durchführt.
- Meldepflichtige Einheiten
- Schweizer Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), Genossenschaften sowie ausländische Gesellschaften mit tatsächlicher Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz.
- Zugriffsberechtigung
- Das Register ist nicht öffentlich.
- Register-Einsicht erhalten ausschliesslich Behörden (Strafverfolgung, Steuerbehörden) sowie Finanzintermediäre und unterstellte Berater zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Abklärungspflichten.
- Diskrepanzmeldung
- Stellen Finanzintermediäre bei Abgleichen Abweichungen fest, sind sie verpflichtet, diese innert 30 Tagen an die Registerbehörde zu melden.
- Intertemporales Recht
- Die Übergangsfristen für bereits bestehende Rechtseinheiten beginnen mit dem Inkrafttreten am 01.10.2026 zu laufen.
Fazit
Das Reformpaket stellt einen tiefgreifenden Wandel für den Schweizer Rechts- und Finanzplatz dar. Mit dem Inkrafttreten per 01.10.2026 kommt der Bundesrat den Forderungen aus der Vernehmlassung nach und gewährt Kanzleien sowie Unternehmen die dringend benötigte Zeit zur Anpassung ihrer Compliance-Prozesse.
Die Neuerung erhöht die Transparenz der hiesigen Gesellschaftsstrukturen markant, ob das gewählte Modell eines nicht-öffentlichen Registers internationalem Druck standhält, wird sich spätestens bei der FATF-Prüfung 2027 zeigen.
Weiterführende Informationen
Geldwäscherei
- Ausweitung der Geldwäscherei-Bekämpfung auf Rechtsberufe: Bundesrat verabschiedet Botschaft
- Geldwäscherei-Bekämpfung: Register der wirtschaftlich Berechtigten + Sorgfaltspflichten für risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen
- Revidierte Geldwäscherei-Erlasse (GwG + GwV) ab 01.01.2023 in Kraft
- Bargeldverkehr / Geldwäschereivorsorge
- Geldwäschereigesetz (GwG): BR verabschiedet Änderungsbotschaft
- Gesetzliche Grundlagen
- Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz
Transparenz
- BR will Transparenz bei juristischen Personen erhöhen
- Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke
FATF/GAFI
- Die revidierten Empfehlungen der GAFI (FATF) und das schweizer Bundesgesetz zu deren Umsetzung
- Umsetzungsprozess Schweiz
- Betrachtung der geänderten Bundesgesetze
- Neuerungen Kollektivanlagengesetz (KAG)
- Neuerung Verwaltungsstrafrecht
- Neuerungen Obligationenrecht (OR)
- GAFI/FATF
- Die revidierten Empfehlungen der GAFI (FATF) und das schweizer Bundesgesetz zu deren Umsetzung
Quelle
LawMedia Redaktionsteam