Rechtsnatur
Arbeitgeberhaftung ist ein vertraglicher, ausservertraglicher oder gar strafrechtlicher Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen.... weiterlesen
Arbeitgeberhaftung ist ein vertraglicher, ausservertraglicher oder gar strafrechtlicher Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen.... weiterlesen
Vertragliche Haftung = Haftung nach Sondernormen von OR 55 und nach den Regeln über die vertragliche Haftung von OR 97 ff. bzw. OR 101. Ausservertragliche... weiterlesen
Die Arbeitgeberhaftung ist das zivil- und/oder strafrechtliche Einstehen für den Schaden, den der Arbeitnehmer einem Dritten zufügte.... weiterlesen
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Seit Jahren wird vermutet, dass die Emissionen von Laserdruckern und Kopiergeräten die Gesundheit gefährden könnten. Ein Forscherteam der Universität Freiburg hat nun im Labor erstmals... weiterlesen
Die Arbeitnehmerhaftung wird stark von OR 55 und OR 101 beeinflusst. Im Übrigen ist sie angelehnt an die Regeln des allgemeinen Haftpflichtrechts.... weiterlesen
Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit entsteht – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – in folgenden Bereichen: Strafgesetz (StGB) zB fahrlässige Körperverletzung Arbeitsgesetz Missachtung des Schutzes von Leben und... weiterlesen
Allgemeines Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind folgende Haftungsfälle denkbar: Haftung für Arbeitnehmerschädigung des Dritten Haftung für mangelhafte Arbeitsausführung Haftung gegenüber dem Arbeitnehmer Haftung für Arbeitnehmerschädigung... weiterlesen
Gesetzesbestimmungen OR 55 OR 101 OR 328 GlG 4 f. OR 328b UVG 82 OR 41 ArG 6 Gesetzestexte Art. 55 OR C. Haftung des... weiterlesen
Der Arbeitgeber kann für die verschiedensten Ursachen zivil- und strafrechtlich haften. Die Arbeitgeberhaftung kann zivil- oder strafrechtliche Haftung sein und richtet sich primär nach den Sonderregeln von OR... weiterlesen