Klageart
Die Klage auf Ausstellung oder Aenderung eines Arbeitszeugnisses ist eine „Leistungsklage“. Literatur STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLPH ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art.... weiterlesen
Die Klage auf Ausstellung oder Aenderung eines Arbeitszeugnisses ist eine „Leistungsklage“. Literatur STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLPH ROGER, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art.... weiterlesen
Das Gericht prüft: die Tatsachen die Werturteile Der Prüfungsmassstab kann wie folgt umschrieben werden: Wohlwollende Formulierung unter Abwägung beider Interessen.... weiterlesen
Hier geht es darum, dass das erhaltene Arbeitszeugnis gegen die Zeugnis-Formulierungs-Grundsätze verstösst, nicht die erwarteten und gewünschten Qualifikation (Leistungen und Verhalten) enthält. Inhalt des Rechtsbegehrens... weiterlesen
Im Zeugnisstreit tritt normalerweise der Arbeitnehmer als Kläger und der Arbeitgeber als Beklagter auf.... weiterlesen
Weigert sich ein Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die früheren Arbeitszeugnisse (Originale, Fotokopien o.ä.) des Arbeitnehmers herauszugeben, kann der Arbeitnehmer diese mit der Herausgabeklage herausverlangen... weiterlesen
Der Arbeitnehmer kann seinen Anspruch auf ein korrektes Arbeitszeugnis mittels Berichtigungsklage gerichtlich durchsetzen. Berichtigungsanspruch des Arbeitnehmers Der Anspruch besteht auf ein: objektiv richtiges Arbeitszeugnis eindeutig... weiterlesen
Der Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses kann gerichtlich durchsetzt werden: Klagerecht des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer kann gegen den Arbeitgeber auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses klagen: Es... weiterlesen
Leistungen und Verhalten haben in Arbeitszeugnissen in Worten qualifiziert zu werden und nicht durch Benotung wie im Bildungssystem. Kern jeden Arbeitszeugnisses ist die individuelle Formulierung... weiterlesen
Allgemeines / Bedürfnisse Die klare Strukturierung des Arbeitszeugnisses ist wesentlich, und zwar für alle Beteiligten: Arbeitgeber Image, Reputation und als Ausweis für strukturierte Mitarbeiterführung und... weiterlesen
Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers sind im Vollzeugnis zu qualifizieren: Keine Benotung, sondern Wording Bei Arbeitszeugnissen hat die Qualifikation in Worten zu erfolgen, anders als... weiterlesen
Bekanntlich haben Arbeitszeugnisse eine wohlwollende Formulierung zu enthalten (Fürsorgepflicht; Sicherung des Fortkommens des Arbeitnehmers) und trotzdem wahr zu sein: Wahrheit vs. Wohlwollen In diesem Zusammenhang... weiterlesen
Arbeitszeugnisse sollten individuell, vollständig und richtig redigiert sein. Um diesen Prinzipien gerecht zu werden, hat der Arbeitgeber ggf. nebst der Mindestangaben Zusatzangaben im Arbeitszeugnis aufzunehmen:... weiterlesen
Titel (Arbeitszeugnis) Unmissverständliche Kennzeichnung als Arbeitszeugnis Vgl. auch Formelle Anforderungen: Schriftform Arbeitgeber-Daten Allgemein Angabe der Arbeitgeberdaten durch die Verwendung sog. „Briefschaft“ (auch: „Firmenpapier“) UID-Nummer Die... weiterlesen
Titel Personalien Eintritt, Austritt Funktion Aufgabenaufzählung Beförderungen Leistungsbeurteilung Qualität Quantität und Speditivität Fachwissen Besondere Kenntnisse Verhalten Krankheiten Austrittsgrund Allfällige Vorbehalte Schlusssatz Stempel, Datum, Unterschrift Detaillierte... weiterlesen
Arbeitszeugnisse müssen vollständig und inhaltlich richtig sein: Vollständigkeit Das Arbeitszeugnis hat zu enthalten: die Mindestangaben und ggf. die Zusatzangabe zu enthalten Vgl. hiezu: Materielle Anforderungen-Mindestangaben... weiterlesen
Gesetz und Arbeitsrechtspraxis stellen sog. „materielle Anforderungen“ an ein Arbeitszeugnis. Ein Überblick über die Elemente des Arbeitszeugnisses und die nachgenannten (Mindest- und Zusatz-)Anforderungen sowie die... weiterlesen
Das Arbeitszeugnis muss schriftlich ausgefertigt sein. Seine Arbeitgeber-Herkunft sollte deutlich erkennbar sein: Firmenpapier und Firmenstempel Datierung (Datum) Rechtsgültige Unterzeichnung (Unterschrift) Weitere Aspekte, die im Praxisalltag... weiterlesen
Allgemein Der Arbeitgeber hat das Arbeitszeugnis in der Landessprache des Arbeitsortes resp. in der Sprache der Region, in welcher die Arbeitsleistung erbracht wurde, auszustellen. Branche... weiterlesen
Um der Schriftform zu genügen, muss das Arbeitszeugnis unterschrieben werden: Natürliche Person als Arbeitgeber Die natürliche Person (zB Einzelfirma) hat das Arbeitszeugnis selbst zu unterschreiben,... weiterlesen
Für die (zwingende) Datierung des Arbeitszeugnisses gelten folgende Grundsätze: Datierungsnotwendigkeit Massgebendes Datum: Zeitpunkt der Ausstellung bzw. Unterzeichnung Das Arbeitszeugnis sollte nicht unmittelbar nach der Kündigung... weiterlesen