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Arbeitszeugnis

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Gliederung

Rechtsgebiet:
Arbeitszeugnis
Stichworte:
Arbeitszeugnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines / Bedürfnisse

Die klare Strukturierung des Arbeitszeugnisses ist wesentlich, und zwar für alle Beteiligten:

  • Arbeitgeber
    • Image, Reputation und als Ausweis für strukturierte Mitarbeiterführung und -beurteilung
  • Arbeitnehmer
    • Rückschlüsse auf die Arbeitgeberreputation
    • Rückschlüsse auf den Arbeitnehmer, wenn er länger bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat, dem logisches und analytisches Denken fremd sind
  • Dritter
    • Leserlichkeit
    • Übersichtlichkeit
    • Erhalt einer strukturierten Information zu Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers

Gliederungsstruktur

Der notwendige Inhalt eines Arbeitszeugnisses wird in der Praxis in folgende Abschnitte unterteilt:

  • Personalien + Stellung im Betrieb
  • Funktion
  • Fachwissen
  • Qualifikation
  • Verhalten
  • Austrittsgrund
  • Schlusssatz

Der Schlusssatz zählt nicht zum notwendigen Inhalt. Gleichwohl ist er für alle Beteiligten von Bedeutung, nämlich für:

  • Arbeitgeber
    • Möglichkeit, einem Arbeitnehmer einen persönlichen Dank für den geleisteten Einsatz auszudrücken
  • Arbeitnehmer
    • Persönliche Anerkennung des früheren Arbeitgebers
  • Dritten
    • Aus dem Schlusssatz lässt sich oft ergänzend feststellen, ob der Arbeitgeber in den Zeilen davor nur die pflichtgemässe Wohlwollens-Formulierung zum Fortkommen des Arbeitnehmers gewählt hat oder, ob er wirklich von den Leistungen und vom Verhalten des Arbeitnehmers begeistert war.

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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