Allgemeines / Bedürfnisse
Die klare Strukturierung des Arbeitszeugnisses ist wesentlich, und zwar für alle Beteiligten:
- Arbeitgeber
- Image, Reputation und als Ausweis für strukturierte Mitarbeiterführung und -beurteilung
- Arbeitnehmer
- Rückschlüsse auf die Arbeitgeberreputation
- Rückschlüsse auf den Arbeitnehmer, wenn er länger bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat, dem logisches und analytisches Denken fremd sind
- Dritter
- Leserlichkeit
- Übersichtlichkeit
- Erhalt einer strukturierten Information zu Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers
Gliederungsstruktur
Der notwendige Inhalt eines Arbeitszeugnisses wird in der Praxis in folgende Abschnitte unterteilt:
- Personalien + Stellung im Betrieb
- Funktion
- Fachwissen
- Qualifikation
- Verhalten
- Austrittsgrund
- Schlusssatz
Der Schlusssatz zählt nicht zum notwendigen Inhalt. Gleichwohl ist er für alle Beteiligten von Bedeutung, nämlich für:
- Arbeitgeber
- Möglichkeit, einem Arbeitnehmer einen persönlichen Dank für den geleisteten Einsatz auszudrücken
- Arbeitnehmer
- Persönliche Anerkennung des früheren Arbeitgebers
- Dritten
- Aus dem Schlusssatz lässt sich oft ergänzend feststellen, ob der Arbeitgeber in den Zeilen davor nur die pflichtgemässe Wohlwollens-Formulierung zum Fortkommen des Arbeitnehmers gewählt hat oder, ob er wirklich von den Leistungen und vom Verhalten des Arbeitnehmers begeistert war.
Judikatur
- BGer 4C.36/2004 / ARV 2004, 163 f. (zum Schlusssatz)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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