Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Auffanggesellschaft
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Literatur

BAUER THOMAS / HARI OLIVIER / JEANNERET VINCENT / WÜTHRICH KARL, Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs II, Art. 159 – 352 SchKG, Art.... weiterlesen

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Fazit

Ergebnis Die Auffanggesellschaft ist die Nachfolgefirma, welche den ganzen Betrieb der Altgesellschaft oder fortführungsfähige Teile davon – meist stichtagbezogen – übernimmt: (laufender) Betrieb mit Personal... weiterlesen

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Strafbarkeitsrisiken

Nicht alles, was paulianisch anfechtbar ist, ist auch strafbar. Das Risiko einer Strafbarkeit ist weniger hoch als das Risiko einer paulianischen Anfechtung. Gleichwohl ist das... weiterlesen

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Handlungsfreie Variante

Auffanggesellschaft vor Generalexekution Aktionariat Alt-Aktionäre (siehe Variante I und III) Neue Geldgeber (siehe Variante III und IV) Vollzug asset deal vor Konkurseröffnung ev. Kaufpreisanpassungs-Verhandlungen nur... weiterlesen

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Risiko-Varianten

Auffanggesellschaft „Vollzug asset deal nach Konkurseröffnung“ Aktionariat Alt-Aktionäre Neue Geldgeber Vereinbarung asset deal an Auffanggesellschaft vor Konkurseröffnung (ohne Vollzug), aber Vollzug asset-deal zur Betriebsübernahme aus... weiterlesen

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Gläubiger-faire Variante

Auffanggesellschaft asset deal vor Generalexekution, share deal nach Generalexekution Aktionariat Alt-Gesellschaft (siehe Variante II) Vollzug asset deal an Auffanggesellschaft vor Konkurseröffnung, Share-deal zur Übernahme der... weiterlesen

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Strukturvarianten

Hier finden Sie folgende Informationen zu den Strukturvarianten einer Auffangesellschaft: Handlungsfreie Variante Gläubiger-faire Variante Risiko-Varianten... weiterlesen

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Ausgleichsmittel

Anfechtung nach SchKG 285 ff. (sog. pauliana) Schenkungspauliana (SchKG 286) Überschuldungspauliana (SchKG 287) Absichtspauliana (SchKG 288) Schadenersatz aus unerlaubter Handlung (OR 41 ff.) Erstattung der... weiterlesen

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Tatbestände

Gläubiger und Aktionäre können durch das Verhalten von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung geschädigt werden: Durch die Alt-Gesellschaft Konkursverschleppung Unterbilanz Überschuldung Überschuldungsanzeige Insolvenzerklärung Zu billiger Betriebsveräusserung Novation... weiterlesen

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Kommunikation

Grundsatz In Krisensituationen ist die adäquate Kommunikation mit allen Beteiligten unabdingbar. Issue communication ist gefordert. Kommunikationsstrategie Die Entscheidungsträger und ihr Berater müssen entscheiden, wer Alt-Gesellschaft... weiterlesen

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Goodwill

Der Goodwill beinhaltet all jene Aspekte, die einen Betrieb am Laufen und Existieren halten. Der Goodwill umfasst in der Regel immaterielle Werte wie: Kundenkartei Geschäftserfahrung... weiterlesen

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Telekommunikationsverträge

Um den Lebenspuls der Alt-Gesellschaft und eine problemlose Erreichbarkeit der Auffanggesellschaft für Lieferanten und Kunden zu ermöglichen, sind vor Konkurseröffnung bei Telecom- bzw. Internet-Registrar zu... weiterlesen

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Mietverträge

In der Praxis wird oft vergessen, die Raumzugehörigkeit den neuen Verhältnissen anzupassen. Mietvertrag auf Alt-Gesellschaft Lautet der Raummietvertrag auf die Alt-Gesellschaft oder ist diese gar... weiterlesen

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Liefer- und Absatzverträge

Dauerschuldverhältnisse Bezüglich der wichtigsten Lieferanten und Kunden bestehen in der Regel Rahmenverträge Globalverträge Dauerschuldverhältnisse. Diese Verträge müssen in gleicher oder angepasster Form zwischen neuen Parteien,... weiterlesen

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Kaufgeschäft (asset deal)

Erwerb von Sachgesamtheiten Der Erwerb auch mehrerer Gegenstände (sog. Sachgesamtheiten) bedarf nach den Regeln des Kaufsrechts der Aufzählung der einzelnen Kaufsgegenstände (OR 181). Die beweglichen... weiterlesen

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Betroffene Rechtsgeschäfte

Das Projekt „Auffanggesellschaft“ bedingt in aller Regel mehrere Rechtsgeschäfte: » Kaufsgeschäft (asset deal) Betriebsmittel Lagervorrat » Lieferverträge und Absatzverträge » Mietverträge » Telekommunikationsverträge » Goodwill... weiterlesen