Marco Aebischer: Aufhebungsvereinbarung und Verzichtsverbot im Arbeitsrecht
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehen die meisten Arbeitnehmer von einer klassischen Kündigung aus, doch es gibt verschiedene Arten.... weiterlesen
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehen die meisten Arbeitnehmer von einer klassischen Kündigung aus, doch es gibt verschiedene Arten.... weiterlesen
Beim Stellenabbau ist stets die Ultima ratio die Entlassung, d.h. die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.... weiterlesen
Die Vereinbarung über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag) ist dann ungültig, wenn sich die Mitarbeiterin nicht aller Konsequenzen einer solchen Aufhebungsvereinbarung bewusst war. Wesentliche... weiterlesen
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Erscheinungsformen Allfällige Austrittszahlungen können fällig gestellt werden: Per sofort (zB bei Freistellung und sofortiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses) Bei Ende des Arbeitsverhältnisses (zB wenn Arbeitsverhältnis wegen... weiterlesen
Aufhebungsverträge können formfrei, auch stillschweigend oder konkludent, geschlossen werden. Benachteiligt die Aufhebungsvereinbarung eine Partei, insbesondere den Arbeitnehmer, darf nicht leichthin auf Zustimmung geschlossen werden. Tipp... weiterlesen
BÄCHLER FRANZISKA, Vergütungen von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern in Banken, Diss. Zürich, Zürich 2012. CEROTTINI ERIC, Le droit aux vacances, Diss. Lausanne, Lausanne 2001. CRAMER CONRADIN,... weiterlesen
Mustervertrag Muster: Aufhebungsvereinbarung (PDF, 30 KB)... weiterlesen
Klären Sie bei Aufnahme der Verhandlungen ab, dass Angebote unpräjudiziell bzw. ohne Rechtspflicht erfolgen und in einem ev. späteren Gerichtsverfahren nicht verwendet werden dürfen. Form:... weiterlesen
Der Aufhebungsvertrag kommt formfrei (OR 115) und durch ausdrückliche oder – was aber nur zurückhaltend anzunehmen ist – durch konkludente Willenserklärungen zustande.... weiterlesen
Spannungsverhältnis zu Schutzbestimmungen In Zusammenhang mit der Aufhebung sind folgende zwingende arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen zu prüfen: Verzichtsverbot (OR 341 Abs. 1) Lohnrückbehaltsverbot (OR 323a) Lohnfortzahlungspflicht bei... weiterlesen
Mittels Aufhebungsvertrag wird meistens erledigt: Arbeitsvertragsbeendigung vor Ablauf der Kündigungsfrist (Verzicht auf Einhaltung der Kündigungs- und Sperrfristen sowie auf den Lohn bis zum Ablauf der... weiterlesen
Die Vertragsfreiheit lässt es zu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch vertragliche Übereinkunft beenden. Die Aufhebungsvereinbarung ermöglicht es den Parteien das Arbeitsverhältnis konfliktfrei, rasch... weiterlesen
Der Aufhebungsvertrag ist die Alternative zur Kündigung, die es den Parteien ermöglicht, Austrittszeitpunkt und Finanzielles (in Abweichung vom sonst typischen einseitigen Erklärungsverhalten) individuell und einvernehmlich... weiterlesen