Wegrecht: Umfang eines gemessenen Wegrechts
Der Umfang eines gemessenen Wegrechts richtet sich nach den Bedürfnissen des begünstigten Grundstücks, im Zeitpunkt der Errichtung.... weiterlesen
Der Umfang eines gemessenen Wegrechts richtet sich nach den Bedürfnissen des begünstigten Grundstücks, im Zeitpunkt der Errichtung.... weiterlesen
Können weder die Motive für die Errichtung der Dienstbarkeit, noch der Zweck der Dienstbarkeit aus dem Grundbuch entnommen oder sonst positiv festgestellt werden...... weiterlesen
Peter Hänni Planungs-, Bau- und besonderes Umweltschutzrecht 7. Auflage Bern 2022 796 Seiten Stämpfli Verlag AG CHF 160.00 ISBN 978-3-7272-2255-9 Buchart Buch (gebunden) Reihe: Stämpflis... weiterlesen
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Diverse Kantone haben in den letzten Jahren die privat-rechtliche Baueinsprache abgeschafft; in solchen Kantonen ist für die Geltendmachung privat-rechtlicher oder dienstbarkeits-rechtlicher Baubeschränkungen der ordentliche Prozessweg... weiterlesen
Aus einer unerlassenen Baueinsprache kann nicht mehr gefolgert werden als dass der betroffene Nachbar nichts gegen das konkrete Bauprojekt (baurechtlich) einwenden will. Dienstbarkeitsverzicht? Aus der... weiterlesen
Ein Einspracheverzicht kann nur gültig sein, wenn er in Kenntnis des konkreten Bauprojekts ergeht. Absicherung des Vorausverzichts Oft treten Bauherren vor Einreichung des Baugesuches an... weiterlesen
In der Regel wird die Baueinsprache aus gutem Grund gemacht. Missbräuchliche Baueinsprachen sollen die Ausnahme bilden. Gegenleistungsloser Rückzug Ein vorbehaltsloser Einspracherückzug wird meistens dann erfolgen,... weiterlesen
Als rechtsmissbräuchlich gelten Baueinsprachen, mit denen artfremde Ziele verfolgt werden wie Bauverzögerung querulatorische Einsprache Architekt des Ursprungsobjektes, der das Mandat auch für einen Annexbau erhalten... weiterlesen
Voraussetzungen Die Berechtigung zur Baueinsprache ist notwendig aber nicht ausreichend. Der Einsprecher muss vielmehr noch materielle Rügen vorbringen können: Fehlende oder ungenügende Erschliessung der Bauparzelle... weiterlesen
Fristwahrung Die Baueinsprache ist regelmässig fristgebunden: Während der öffentlichen Auflage des Projekts 20 oder 30 Tage (kantonal unterschiedlich) ab Publikation des Baugesuches im Amtsblatt Baueinsprache-Schrift... weiterlesen
Hier finden Sie folgende Informationen zur öffentlich-rechtlichen Baueinsprache: Formelles Materielles Rechtsmissbräuchliche Baueinsprache Einspracherückzug Einspracheverzicht Baueinsprache-Unterlassung... weiterlesen
Öffentlich-rechtliche Baueinsprache Die kantonal massgebende Bau- und Zonenordnung (BZO) Privat-rechtliche Baueinsprache Das kantonal zutreffende Einführungsgesetz zum Schweiz. Zivilgesetzbuch (EGzZGB).... weiterlesen
Die Baueinsprache ist der erste Rechtsbehelf gegen ein unerwünschtes Baugesuch bzw. Bauvorhaben in der Nachbarschaft. Die Rechtspraxis unterscheidet zwischen: » Öffentlich-rechtliche Baueinsprache » Zivil-rechtliche Baueinsprache... weiterlesen