Bauhandwerkerpfandrecht

Zu belastendes Grundstück

Bezeichnung des Grundstücks Der Handwerker hat das Grundstück, auf welchem das Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen werden soll, genau zu bezeichnen. Es muss dasjenige Grundstück sein, für welches... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Geschützte Leistungen

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Handwerker ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen: Es besteht eine Forderung aus Arbeitsleistung. Die Arbeitsleistung hatte die Lieferung von Material und Arbeit... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Doppelanmeldung

Es kann die Situation eintreten, dass zwei Unternehmer, welche noch nicht entlöhnt wurden, für dieselbe Arbeit (z.B. Unternehmer und Subunternehmer) eine Eintragung verlangen. Der Grundeigentümer... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Schutz vor Doppelzahlung

Nach einer umstrittenen Rechtsprechung des Bundesgerichts hat ein Subunternehmer selbst dann einen Anspruch auf Errichtung des Bauhandwerkerpfandrechts, wenn der Grundeigentümer den GU/TU bereits bezahlt hat... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Die belastete Person

Der Normalfall Der dem Gesetz zu Grunde liegende Normalfall zeichnet sich dadurch aus, dass der Vertragspartner des Handwerkers zugleich der Grundeigentümer des Grundstückes ist, welches... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Abtretungsgläubiger

Tritt der Handwerker seine Forderung gegen den Grundeigentümer bzw. Besteller bzw. GU/TU an einen Dritten ab, so geht auch der Anspruch auf Errichtung des Pfandrechtes... weiterlesen

Bauhandwerkerpfandrecht

Das Bauhandwerkerpfandrecht

Eintragung Bauhandwerkerpfandrecht Die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts bringt zusätzliche Sicherheit für den Handwerker und Unternehmer. Ohne das Bauhandwerkerpfandrecht verfügt der Gläubiger nur über einen obligatorischen Anspruch... weiterlesen