Die belastete Person
Der Normalfall Der dem Gesetz zu Grunde liegende Normalfall zeichnet sich dadurch aus, dass der Vertragspartner des Handwerkers zugleich der Grundeigentümer des Grundstückes ist, welches... weiterlesen
Der Normalfall Der dem Gesetz zu Grunde liegende Normalfall zeichnet sich dadurch aus, dass der Vertragspartner des Handwerkers zugleich der Grundeigentümer des Grundstückes ist, welches... weiterlesen
Tritt der Handwerker seine Forderung gegen den Grundeigentümer bzw. Besteller bzw. GU/TU an einen Dritten ab, so geht auch der Anspruch auf Errichtung des Pfandrechtes... weiterlesen
Hilft ein Unternehmen einem anderen vorübergehend (z.B. wegen Kapazitätsengpässen) bei Bauarbeiten aus, so sind diese Temporäreinsätze nicht durch das Bauhandwerkerpfandrecht geschützt. Zwischen den beiden Unternehmern... weiterlesen
Der Idee des Bauhandwerkerpfandrechts liegt die Vorstellung zu Grunde, dass der Handwerker mit dem Grundeigentümer bzw. Besteller in einem direkten Vertragsverhältnis stehe. Dies ist jedoch... weiterlesen
Auf die Rechtsform des Handwerkers kommt es grundsätzlich nicht an. Berechtigt sind Einzelfirmen, einfache Gesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie juristische Personen (Aktiengesellschaften, Genossenschaften). Keine Berechtigung... weiterlesen
Die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts bringt zusätzliche Sicherheit für den Handwerker und Unternehmer. Ohne das Bauhandwerkerpfandrecht verfügt der Gläubiger nur über einen obligatorischen Anspruch gegenüber dem... weiterlesen