BewG-Vollzug
Der BewG-Vollzug ist primär Sache der Kantone. Örtlich zuständig ist der «Kanton der gelegenen Sache», also der Kanton, in welchem das Grundstück liegt. Die Frage... weiterlesen
Der BewG-Vollzug ist primär Sache der Kantone. Örtlich zuständig ist der «Kanton der gelegenen Sache», also der Kanton, in welchem das Grundstück liegt. Die Frage... weiterlesen
Der Bewilligungspflicht des BewG unterliegen die grundbuchliche Übertragung von Grundeigentum jedes andere Rechtsgeschäft, welches einer Person im Ausland die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über ein... weiterlesen
Gestützt auf BewG 7 sind folgende Sachverhalte von der Bewilligungspflicht ausgenommen: Erbteilung Gesetzliche Erben nach schweizerischem Recht erwerben ein Grundstück im Erbgang. Erwerb in der... weiterlesen
Grundstückserwerb in der Schweiz durch ausländische Personen Der Grundstückserwerb in der Schweiz durch ausländische Personen ist gesetzlich beschränkt. Dabei besteht der Grundsatz der Bewilligungspflicht (Bewilligungsgründe,... weiterlesen
Mit dem wachsenden Interesse an Immobilienanlagen und der zunehmenden Komplexität dieser Branche begegnet dieses Werk einem dringenden Bedürfnis... weiterlesen
Bundesrat verzichtet auf Gesetzesrevision des BewG Mit der Vernehmlassung 2017 stellte der Bundesrat strengere Regeln für den Kauf von Gewerbeimmobilien und eine Bewilligungspflicht für den... weiterlesen
Vernehmlassungs-Ende: 30.06.2017 Der Bundesrat beabsichtigt erneut, das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; kurz auch als „Lex Koller“ bezeichnet) anzupassen.... weiterlesen