Vorzeitige Erfüllung / Diskont?
OR 81 Abs. 1 enthält die Vermutung, dass der Schuldner seine Leistung bereits vor dem Fälligkeitszeitpunkt erbringen darf, aber gemäss OR 81 Abs. 2 – von Ausnahmen abgesehen... weiterlesen
OR 81 Abs. 1 enthält die Vermutung, dass der Schuldner seine Leistung bereits vor dem Fälligkeitszeitpunkt erbringen darf, aber gemäss OR 81 Abs. 2 – von Ausnahmen abgesehen... weiterlesen
Das Gesetz (OR 81 Abs. 1) stellt die Vermutung auf, dass der Schuldner seine Leistung bereits vor Fälligkeitseintritt erbringen darf.... weiterlesen