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Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Hausordnung

Einleitung Das Thema Hausordnung wird unter den folgenden Punkten abgehandelt: Begriff Grundlage / Zulässigkeit Erstellung / Beschlussfassung Inhalt Schranken Bindungswirkungen für Rechtsnachfolger Keine Anmerkung im... weiterlesen

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Checkliste

Checkliste „Stockwerkeigentumswohnung oder Einfamilienhaus“ Anforderungen / Interessen StWE-Wg. EFH persönliches Ergebnis Verkehrstechnisch günstiges Wohnen x     Wohnen in Zentrumslage im Hinblick auf das Alter... weiterlesen

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Vertikales Stockwerkeigentum

Das vertikale Stockwerkeigentum ist im Stockwerkeigentumsrecht des ZGB nicht ausdrücklich vorgesehen; es wird aber als zulässig erachtet. Begriff / Erläuterung Wenn ein gesamtes Gebäude eine Stockwerkeinheit... weiterlesen

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Horizontales Stockwerkeigentum

Der Gesetzgeber ist bei Erlass des Stockwerkeigentumsrechts vom klassischen, horizontalen StWE ausgegangen. Konstruktive Grundlage für diese Art der StWE-Bildung ist die typische Mehrfamilienhaus-Situation, wo für... weiterlesen

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Urabstimmungen

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft kann – in Anlehnung ans Vereinsrecht – , sofern ihr Reglement diese Form der Willensbildung vorsieht, einen Entscheid auf dem Wege der Urabstimmung... weiterlesen

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Zirkulationsbeschluss

Für dringliche und / oder wenig erläuterungs- und verhandlungsbedürftige Themen kann die Verwaltung einen (begründeten) Antrag allen Stockwerkeigentümer zur Zirkularbeschlussfassung verstellen.... weiterlesen

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Beitragspflicht

Die Umlage der gemeinschaftlichen Kosten durch Beiträge der einzelnen Stockwerkeigentümer ist erläuterungsbedürftig: Grundsätze Kostenbestandteile Aufteilung der Gemeinschaftskosten Beiträge Haftung Grundsätze Für die Triage von Gemeinschafts-... weiterlesen

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StWE im Baurecht

In Zeiten der Bodenverknappung sind Immobilien-Entwickler gelegentlich auch in die Situation versetzt, Bauten auf Baurechtsgrundstücken projektieren und realisieren zu müssen. Wie jedes Institut hat auch... weiterlesen

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Einspracherecht der Stockwerkeigentümer

In Begründungsakt, Reglement oder durch nachträgliche Vereinbarung kann ein Einspracherecht der Stockwerkeigentümer bestehen gegen: Veräusserung einer Stockwerkeinheit Belastung einer Stockwerkeinheit mit einer Nutzniessung Belastung einer... weiterlesen

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Weitere Organe

Einleitung Nebst der „Organe“ der „Stockwerkeigentümerversammlung“ und dem „Verwalter“ kann die StWEG aufgrund von ZGB 712m Abs. 1 Ziffer 3 folgende fakultative Organe wählen: Ausschuss... weiterlesen

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Beschlussanfechtung

Zunächst ist zu prüfen, ob ein Versammlungsbeschluss nichtig oder bloss anfechtbar ist. Nichtigkeit Die Nichtigkeit ist von Behörden und Gerichten von Amtes wegen zu berücksichtigen.... weiterlesen

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Mehrheitsberechnung

Im Bereiche der Mehrheitsberechnung spielen nebst der Bestimmungen des gewöhnlichen Miteigentums subsidiär die Regeln des Vereinsrechts eine Rolle [vgl. ZGB 712m Abs. 2]: Weiterführende Informationen... weiterlesen

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Quoren

Zur Quorenregelung im Stockwerkeigentumsrecht ist zu bemerken: dispositive Natur der Quorumsbestimmungen abgesehen von den nachfolgenden Ausnahmen ist eine Erschwerung der Beschlussfassung möglich ob eine Erleichterung... weiterlesen

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Beschlussfassungsmodalitäten

Die Beschlüsse der Stockwerkeigentümer werden gefasst mittels: Versammlung der Stockwerkeigentümer Zirkulationsbeschluss Urabstimmungen (durch Begründungsakt oder einstimmigen Beschluss erlaubt)... weiterlesen

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Befugnisse

Die Kompetenzen der Stockwerkeigentümerversammlung betreffen grundsätzlich die gesetzlichen Befugnisse rechtsgeschäftliche Kompetenzen, die ihr zugeordnet wurden. Gemäss ZGB 712g Abs. 1 und 2 ist die für... weiterlesen

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Organähnliche Stellung

Die Stockwerkeigentümerversammlung ist das einzige zwingend vorgesehene „Organ“ der StWEG. Der Stockwerkeigentümerversammlung kommt vor allem Willensbildungsfunktion zu. Gesetzliche Grundlagen: ZGB 712m bis ZGB 712t ZGB... weiterlesen

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Stockwerkeigentümerversammlung

Auch die relativ lose organisierte Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer (StWEG) bedarf zur internen Willensbildung eines Organs der Stockwerkeigentümer. Es ist die „Stockwerkeigentümerversammlung“. Ihre Eigenheiten werden nachfolgend... weiterlesen

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Haftung

Die einzelnen Stockwerkeigentümer haften grundsätzlich nicht solidarisch für die von der Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) eingegangenen Verpflichtungen, es sei denn die Solidarhaft sei ausdrücklich vereinbart worden. Gleichwohl... weiterlesen