Hausordnung
Einleitung Das Thema Hausordnung wird unter den folgenden Punkten abgehandelt: Begriff Grundlage / Zulässigkeit Erstellung / Beschlussfassung Inhalt Schranken Bindungswirkungen für Rechtsnachfolger Keine Anmerkung im... weiterlesen
Einleitung Das Thema Hausordnung wird unter den folgenden Punkten abgehandelt: Begriff Grundlage / Zulässigkeit Erstellung / Beschlussfassung Inhalt Schranken Bindungswirkungen für Rechtsnachfolger Keine Anmerkung im... weiterlesen
Checkliste „Stockwerkeigentumswohnung oder Einfamilienhaus“ Anforderungen / Interessen StWE-Wg. EFH persönliches Ergebnis Verkehrstechnisch günstiges Wohnen x Wohnen in Zentrumslage im Hinblick auf das Alter... weiterlesen
Das vertikale Stockwerkeigentum ist im Stockwerkeigentumsrecht des ZGB nicht ausdrücklich vorgesehen; es wird aber als zulässig erachtet. Begriff / Erläuterung Wenn ein gesamtes Gebäude eine Stockwerkeinheit... weiterlesen
Der Gesetzgeber ist bei Erlass des Stockwerkeigentumsrechts vom klassischen, horizontalen StWE ausgegangen. Konstruktive Grundlage für diese Art der StWE-Bildung ist die typische Mehrfamilienhaus-Situation, wo für... weiterlesen
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft kann – in Anlehnung ans Vereinsrecht – , sofern ihr Reglement diese Form der Willensbildung vorsieht, einen Entscheid auf dem Wege der Urabstimmung... weiterlesen
Für dringliche und / oder wenig erläuterungs- und verhandlungsbedürftige Themen kann die Verwaltung einen (begründeten) Antrag allen Stockwerkeigentümer zur Zirkularbeschlussfassung verstellen.... weiterlesen
Die Stockwerkeigentümerversammlung ist das Präsenz-Forum der Stockwerkeigentümer.... weiterlesen
Die Gemeinschaft hat gegenüber jedem jeweiligen Stockwerkeigentümer Anspruch auf Errichtung eines Grundpfandrechtes an dessen Miteigentumsanteil für nicht bezahlte Beiträge an die Gemeinschaft. Das Pfandrecht ist... weiterlesen
Die Umlage der gemeinschaftlichen Kosten durch Beiträge der einzelnen Stockwerkeigentümer ist erläuterungsbedürftig: Grundsätze Kostenbestandteile Aufteilung der Gemeinschaftskosten Beiträge Haftung Grundsätze Für die Triage von Gemeinschafts-... weiterlesen
In Zeiten der Bodenverknappung sind Immobilien-Entwickler gelegentlich auch in die Situation versetzt, Bauten auf Baurechtsgrundstücken projektieren und realisieren zu müssen. Wie jedes Institut hat auch... weiterlesen
In Begründungsakt, Reglement oder durch nachträgliche Vereinbarung kann ein Einspracherecht der Stockwerkeigentümer bestehen gegen: Veräusserung einer Stockwerkeinheit Belastung einer Stockwerkeinheit mit einer Nutzniessung Belastung einer... weiterlesen
Einleitung Nebst der „Organe“ der „Stockwerkeigentümerversammlung“ und dem „Verwalter“ kann die StWEG aufgrund von ZGB 712m Abs. 1 Ziffer 3 folgende fakultative Organe wählen: Ausschuss... weiterlesen
Zunächst ist zu prüfen, ob ein Versammlungsbeschluss nichtig oder bloss anfechtbar ist. Nichtigkeit Die Nichtigkeit ist von Behörden und Gerichten von Amtes wegen zu berücksichtigen.... weiterlesen
Im Bereiche der Mehrheitsberechnung spielen nebst der Bestimmungen des gewöhnlichen Miteigentums subsidiär die Regeln des Vereinsrechts eine Rolle [vgl. ZGB 712m Abs. 2]: Weiterführende Informationen... weiterlesen
Zur Quorenregelung im Stockwerkeigentumsrecht ist zu bemerken: dispositive Natur der Quorumsbestimmungen abgesehen von den nachfolgenden Ausnahmen ist eine Erschwerung der Beschlussfassung möglich ob eine Erleichterung... weiterlesen
Die Beschlüsse der Stockwerkeigentümer werden gefasst mittels: Versammlung der Stockwerkeigentümer Zirkulationsbeschluss Urabstimmungen (durch Begründungsakt oder einstimmigen Beschluss erlaubt)... weiterlesen
Die Kompetenzen der Stockwerkeigentümerversammlung betreffen grundsätzlich die gesetzlichen Befugnisse rechtsgeschäftliche Kompetenzen, die ihr zugeordnet wurden. Gemäss ZGB 712g Abs. 1 und 2 ist die für... weiterlesen
Die Stockwerkeigentümerversammlung ist das einzige zwingend vorgesehene „Organ“ der StWEG. Der Stockwerkeigentümerversammlung kommt vor allem Willensbildungsfunktion zu. Gesetzliche Grundlagen: ZGB 712m bis ZGB 712t ZGB... weiterlesen
Auch die relativ lose organisierte Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer (StWEG) bedarf zur internen Willensbildung eines Organs der Stockwerkeigentümer. Es ist die „Stockwerkeigentümerversammlung“. Ihre Eigenheiten werden nachfolgend... weiterlesen
Die einzelnen Stockwerkeigentümer haften grundsätzlich nicht solidarisch für die von der Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) eingegangenen Verpflichtungen, es sei denn die Solidarhaft sei ausdrücklich vereinbart worden. Gleichwohl... weiterlesen