Im Bereiche der Mehrheitsberechnung spielen nebst der Bestimmungen des gewöhnlichen Miteigentums subsidiär die Regeln des Vereinsrechts eine Rolle [vgl. ZGB 712m Abs. 2]:
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Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen
Mehrheitsberechnung
Datum:
29.08.2013
Update:
22.10.2022
Rechtsgebiet:
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