Ungültigkeitsklage
Gesetzliche Grundlage » ZGB 519-521: Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen Voraussetzungen Eine Verfügung von Todes wegen wird in folgenden Fällen auf Klage hin für... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage » ZGB 519-521: Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen Voraussetzungen Eine Verfügung von Todes wegen wird in folgenden Fällen auf Klage hin für... weiterlesen
Abgrenzung zur sachenrechtlichen Vindikationsklage Die Erben erwerben kraft Universalsukzession auch allfällige Vindikationsansprüche gegenüber Dritten, die Sachen vorenthalten. Prozessmittel ist die Vindikationsklage. Bestreitet der Dritte nebst... weiterlesen
[...]weiterlesen... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage » ZGB 635 f.: Haftung und Wirkung der Teilung Verfügungen über Erbteile vor dem Erbgang Gemäss ZGB 636 I sind Verträge, die ein... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage » ZGB 551 – 601: Die Wirkung des Erbganges Die Wirkungen des Erbganges betreffen folgende Punkte: » Erwerb von Erbschaft und Vermächtnis »... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage » ZGB 537 – 550: Die Eröffnung des Erbganges Ort der Eröffnung Der Erbgang, und zwar für die Gesamtheit des Vermögens, wird am... weiterlesen
Der Nationalrat hat einer Revision und Modernisierung des Erbrechts zugestimmt Gemäss Justizministerin Sommaruga wurden im Jahr 2000 in der Schweiz über 28 Milliarden Franken vererbt,... weiterlesen
Einleitung Die schweizerische Gesetzgebung kennt kein gesetzliches Erbrecht für unverheiratete Lebenspartner. Es stellt sich deshalb für alle Konkubinatspaare die Frage nach den Massnahmen zur finanziellen... weiterlesen