Patientenverfügung
Der Ehegatte / eingetragene Partner kann des Weiteren in einer Patientenverfügung / einem Vorsorgeauftrag als Person bezeichnet werden, die im Falle der Urteilunfähigkeit des Betroffenen... weiterlesen
Der Ehegatte / eingetragene Partner kann des Weiteren in einer Patientenverfügung / einem Vorsorgeauftrag als Person bezeichnet werden, die im Falle der Urteilunfähigkeit des Betroffenen... weiterlesen
Der Ehegatte / eingetragene Partner kann in einem Vorsorgeauftrag als Person bezeichnet werden, die im Falle der Urteilunfähigkeit des Betroffenen die Personensorge, Vermögenssorge oder Vertretung... weiterlesen
Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Gesetzliches Vertretungsrecht Behördliche Massnahmen Rechtsbehelfe Ehegatte / eingetragener Partner als Beistand Wohn- und Pflegeheime Fürsorgerische Unterbringung... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen HEsÜ 22 ff. Grundsatz Anerkennung der Massnahmen der zuständigen Behörde Erklärung für vollstreckbar Auf Antrag der betroffenen Partei Vollstreckung Anwendbares Recht Recht des... weiterlesen
Massnahmen zum Schutz der Person / des Vermögens des Betroffenen Gesetzliche Grundlage HEsÜ 13 Grundsatz Recht des Staates der zuständigen Behörde Ausnahme Staat der engeren... weiterlesen
Massnahmen zum Schutz der Person / des Vermögens des Betroffenen Grundsatz Staat des gewöhnlichen Aufenthalts, HEsÜ 5 Wenn nicht feststellbar Staat, wo die Person sich... weiterlesen
Zuständigkeit der Gerichte / Behörden Anwendbares Recht Anerkennung und Vollstreckung... weiterlesen
Einleitung Grundsatz Massgeblichkeit der Regelungen des Haager Übereinkommens über den Schutz von Erwachsenen (IPRG 85 Abs. 2) Zuständigkeit der Gerichte / Behörden Anwendbares Recht Anerkennung... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen IPRG 85 Abs. 2 (SR 291) Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (HEsÜ; SR 0.211.232.1) IPRG 85 Abs. 2 Für den... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage Grundsätze Einleitung Haager Übereinkommen Zuständigkeit der Gerichte/Behörden Anwendbares Recht Anerkennung Vollstreckung... weiterlesen
Beschwerde an die Erwachsenenschutzbehörde, ZGB 419 Beschwerde an die gerichtliche Beschwerdeinstanz, ZGB 450, 439 Beschwerde an die Aufsichtsbehörde... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 450g Vollstreckung der Entscheide durch die Erwachsenenschutzbehörde auf Antrag von Amtes wegen Direkte Vollstreckbarkeit wenn Anordnung der Vollstreckungsmassnahmen im Entscheid durch Erwachsenenschutzbehörde... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 450f Im Übrigen sinngemässe Anwendbarkeit der Bestimmungen der Zivilprozessordnung Soweit keine anderweitige kantonale Regelung Organisation der Behörden / Rechtsprechung... weiterlesen
Besonderheiten Begründung der Beschwerde Keine Begründungspflicht Aufschiebende Wirkung der Beschwerde Grundsatz Keine aufschiebende Wirkung Ausnahme Anderweitige Verfügung der Erwachsenenschutzbehörde / gerichtlichen Beschwerdeinstanz Pflicht zur Einholung... weiterlesen
Die gerichtliche Beschwerdeinstanz gibt der Erwachsenenschutzbehörde Gelegenheit zur Vernehmlassung. Statt Vernehmlassung einzureichen, kann die Erwachsenenschutzbehörde den Entscheid in Wiedererwägung ziehen.... weiterlesen
Grundsatz Aufschiebende Wirkung der Beschwerde Ausnahme Anderweitige Verfügung der Erwachsenenschutzbehörde / gerichtlichen Beschwerdeinstanz Fürsorgerische Unterbringung Grundsatz Keine aufschiebende Wirkung Ausnahme Anderweitige Verfügung der Erwachsenenschutzbehörde /... weiterlesen
Grundsatz 30 Tage seit Entscheidsmitteilung auch bezüglich Personen, denen der Entscheid nicht mittgeteilt wird Ausnahme Entscheid auf dem Gebiet der fürsorgerischen Unterbringung 10 Tage seit... weiterlesen
Rechtsverletzung Unrichtige / unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts Unangemessenheit / Unverhältnismässigkeit Rechtsverweigerung Rechtsverzögerung... weiterlesen
Am Verfahren beteiligten Personen Dem Betroffenen nahestehende Personen Personen mit einem rechtlich geschützten Interesse an Aufhebung / Änderung des angefochtenen Entscheids... weiterlesen
Gegen Entscheide der Erwachsenenschutzbehörde kann Beschwerde beim zuständigen Gericht erhoben werden. Gesetzliche Grundlagen ZGB 450 – 450e Beschwerdebefugnis Beschwerdegründe Beschwerdefrist Aufschiebende Wirkung Vernehmlassung der Vorinstanz... weiterlesen