Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Gesetzliche Grundlage ZGB 419 Anrufung der Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Betroffener Nahestehender Person Person mit einem rechtlich geschützten Interesse Grund Handlung / Unterlassen Des Beistandes Der von... weiterlesen