Die Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaften können miteinander kombiniert werden (ZGB 397).
Ziel: massgeschneiderte Lösungen
Erwachsenenschutz
Die Begleit-, Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaften können miteinander kombiniert werden (ZGB 397).
Ziel: massgeschneiderte Lösungen