Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses: Inkrafttreten am 01.01.2025
Die Referendumsfrist für das neue Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses ist am 07.07.2022 unbenutzt abgelaufen.... weiterlesen
Die Referendumsfrist für das neue Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses ist am 07.07.2022 unbenutzt abgelaufen.... weiterlesen
Wird einem noch nicht rechtskräftig kollozierten Gläubiger eine Abtretung nach SchKG 260 unter Resolutivbedingung eingeräumt, ist diese sofort wirksam.... weiterlesen
Die Verjährungsfristen können durch Handlungen des Gläubigers oder des Schuldners unterbrochen werden, mit dem Prinzip, dass eine neue Verjährungsfrist von gleicher Länge zu laufen beginnt... weiterlesen
SchKG 46 Es ist nicht die Aufgabe des Betreibungsamtes, den Wohnsitz des Schuldners ausfindig zu machen, sondern die Sache des Gläubigers. Quelle Aufsichtsbehörde Basel-Stadt vom... weiterlesen
Sebastian Müller Antizipierter Vertragsbruch Zürich 2021 274 Seiten Schulthess Verlag AG CHF 79.00 ISBN 978-3-7255-8329-4 Buchart Buch (Kartoniert, Paperback) Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft, 159 Inhalt... weiterlesen
Bildquelle: post.ch Ab 01.10.2022 neue Zahlungsabläufe Einleitung Die neue sog. «QR-Rechnung» erleichtert das Bezahlen und Ausstellen von Rechnungen. Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden nach... weiterlesen
SchKG 190 Abs. 1 Ziffer 2 Auch der Gläubiger einer Forderung öffentlichen Rechts kann gegen den Schuldner, der die Zahlungen eingestellt hat, ohne vorgängige Betreibung... weiterlesen
SchKG 84 und SchKG 88; ATSG 56 Das Betreibungsamt prüft einzig, ob und wann die Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet und beendet worden ist. Gemäss SchKG... weiterlesen
SchKG 92 Abs. 2 Besitzt der Betreibungsschuldner Gegenstände von geringem (Schätz-)Wert, gelten diese als unpfändbar, selbst dann, wenn der Betreibungsgläubiger die Pfändung beantragt und für... weiterlesen
Ein ausländisches Unternehmen muss keine Angst vor Investitionen in Italien haben, es muss einfach einige „Vorsichtsmassnahmen“ kennen und beachten, um später Aussenstände zu vermeiden, die... weiterlesen
SchKG 78 Der Schuldner hat seinen Willen, den Rechtsvorschlag zurückzuziehen, eindeutig zu äussern. Seine Äusserung kann gegenüber dem Betreibungsamt oder gegenüber dem Gläubiger erfolgen. Die... weiterlesen
Kein Eingriff ins Existenzminimum des Unterhaltsschuldners ZGB 132, ZGB 177, ZGB 289 Abs. 2, ZGB 291; SchKG 111, SchKG 219 Abs. 4; OR 170 Abs.... weiterlesen
SchKG 82 Abs. 1 Sachverhalt Der betreibende Gläubiger hatte mit dem Betreibungsschuldner in einer als Kaufvertrag eingestuften Vereinbarung die Übergabe eines Kundenportfolios gegen Zahlung eines... weiterlesen
Abtretungsgläubiger mit mutmasslicher Volldeckung SchKG 17, SchKG 209 Abs. 1 + SchKG 260 Der Drittschuldner, der gleichzeitig Gläubiger im Konkursverfahren ist, kann gegen die SchKG-Abtretung... weiterlesen