Nachlassverfahren / Nachlassstundung

Keine Anhörung der Gläubiger

In diesem Verfahrensstadium werden die Gläubiger nicht angehört. Literatur Allgemein BAUER THOMAS / LUGINBÜHL TANJA, BSK SchKG, Basel 2021, N 1 ff. zu Art. 293a... weiterlesen

Privat-Konkurs

Nachteile

Der Privatkonkurs kann auch nachteilige Wirkungen für den Schuldner zeitigen:... weiterlesen

Nachlassverfahren / Nachlassstundung

Ziele

Schuldner-Ziele Dem Schuldner soll die Sanierung ermöglicht werden, unter: Vermeidung der Durchführung einer Zwangsvollstreckung Ermöglichung einer Sanierung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse Erleichterung seiner wirtschaftlichen Fortkommens Primäres... weiterlesen