Der Privatkonkurs kann auch nachteilige Wirkungen für den Schuldner zeitigen:
- Weiterhin Verfolgung durch die Verlustscheingläubiger oder –käufer
- Betreibungen
- Verfahren betreffend Feststellung neuen Vermögens
- Ständige Wohnsitzwechsel
- Vermeidung von Vermögensbildung
- uam
- Bank- und Postkonti werden gesperrt und die Mittel dürfen nicht mehr verwendet werden
- negative Publizität (Publikationen im SHAB, im kantonalen Amtsblatt und im lokalen Publikationsorgan, nämlich:
- Konkurseröffnung, verbunden mit Schuldenruf
- Inventar, Kollokationsplan und ev. Lastenverzeichnis
- Konkursschluss)
- Verzeichnung im Betreibungsregister
- Kauf nur noch gegen Vorauskasse
- Ausländer erschweren sich je nach Herkunft Aufenthalt, Arbeit, Familiennachzug uam
- Hindernis für die Ausübung bewilligungspflichtiger Berufe (Beamte, Militärkader etc.)
- Reduzierte Kreditwürdigkeit
-
- Warenkauf auf Rechnung eingeschränkt
- Keine neuen Privatkredite
- Keine Kreditkarten
- Auch nach finanzieller Genesung: Sprechung von Hypothekarkrediten ungewiss
- Ev. Postumleitung, je nach Verhältnissen (insbeso bei Einzelunternehmern)
- Erteilung des C-Ausweises und Einbürgerung können erschwert oder verunmöglicht werden (für Ausländer)
- Aufbringen der Verfahrenskosten des Konkursamtes von CHF 4’000, wenn keine weiteren liquiden Aktiven vorhanden sind
- Garagisten: Ausschluss vom Erhalt von „U-Nummern“.