Neue Berechnung von Monatsfristen nach ZPO
Dem Bundesgerichtsentscheid 5A_691/2023 liegt die Berechnung der Verwirkungsfrist der Klagebewilligung gemäss ZPO 209 Abs. 3 im Kontext einer erbrechtlichen Streitigkeit zugrunde.... weiterlesen
Dem Bundesgerichtsentscheid 5A_691/2023 liegt die Berechnung der Verwirkungsfrist der Klagebewilligung gemäss ZPO 209 Abs. 3 im Kontext einer erbrechtlichen Streitigkeit zugrunde.... weiterlesen
Hat der Erblasser seine Verfügungsbefugnis überschritten, so können die Erben, die nicht dem Werte nach ihren Pflichtteil erhalten haben...... weiterlesen
Teil 7 – Erbvertrag: Bindungswirkung von RA Urs Bürgi, Inhaber des Zürcher Notarpatentes, und RA Marc Peyer, Fachanwalt SAV Erbrecht Einleitung Wie bereits berichtet tritt am... weiterlesen
Dennis Zingg Offene Fragen bei Art. 527 ZGB und der Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen 112 Seiten Schulthess Juristische Medien AG CHF 59.00 978-3-7255-8421-5 Buchart Buch (Kartoniert,... weiterlesen
SchKG 156 Abs. 2 bezieht sich nur auf verpfändete und nicht auf gepfändete Schuldbriefe Einleitung Im SchKG-Beschwerdeverfahren war strittig, ob sich der Wortlaut von SchKG... weiterlesen
ZGB 527 Ziff. 1 Die Herabsetzung einer gemischten Schenkung setzt voraus, dass der Erblasser das Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses effektiv... weiterlesen
Durchsetzung der Rechte Finanzielle Interessen Emotionale Aspekte... weiterlesen
Ausgleichung = Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen, in der Regel kraft gesetzlicher Vermutung nach Stillschweigen des Erblassers » Weiterführende Informationen zur Ausgleichung... weiterlesen
OR 163 Abs. 3 / ZGB 8 Der Schuldner der Konventionalstrafe trägt die objektive Behauptungslast und die Beweislast für die Voraussetzungen der Herabsetzung der Konventionalstrafe.... weiterlesen
Der Herabsetzungsberechtigte kann Verzugszins beim Herabsetzungspflichtigen verlangen bei dessen Gutgläubigkeit: ab Klageeinleitung bei dessen Bösgläubigkeit: ab dem Todestag des Erblassers (Vgl. BGE 115 II 211,... weiterlesen
Der zurückgesetzte Pflichtteilserbe kann die Herabsetzung jederzeit einredeweise geltend machen. Das Einrederecht verwirkt nicht. Der Pflichtteilserbe wird sich für die Herabsetzungseinrede entscheiden, wenn er Besitzer... weiterlesen
Empfehlenswerte Literatur zur erbrechtlichen Herabsetzung ABT DANIEL / WEIBEL THOMAS, Praxiskommentar, Erbrecht, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckung, Prozessführung, 4. Auflage, Basel 2019 BASILE GIOVANNA, Aktiv- und Passivlegitimation, Rechtsbegehren... weiterlesen
Muster Herabsetzungsanordnung Muster: Änderung der Herabsetzungsreihenfolge bei lebzeitiger Zuwendung (PDF, 46 KB) Muster: Änderung der Herabsetzungsreihenfolge bei Verfügung von Todes wegen (PDF, 29 KB)... weiterlesen
Überblick über die Herabsetzungsthemen Herabsetzungsanforderungen Allgemeines Herabsetzungssubjekte (ZGB 522 / ZGB 524) Herabsetzungsobjekte (ZGB 522) Herabsetzungsvoraussetzungen (ZGB 522 ff.) Verfügungen von Todes wegen Herabsetzung vs.... weiterlesen
Das Herabsetzungsrecht zeichnet sich aus durch Individualität Gesetz: Nach dem Berufungszeitpunkt (lebzeitig oder letztwillig) nach der Berufungsform (Testament oder Erbvertrag) nach der Berufungsart (Erbeinsetzung oder... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 533 Das Gesetz spricht von „Verjährung“; rechtsdogmatisch handelt es sich aber um eine sog. „Verwirkung“ Verwirkungsdauer und -beginn Relative Verwirkung 1 Jahr... weiterlesen
Als Teilaspekt des Erbteilungsverfahrens kann die Herabsetzung geltend gemacht werden im Rahmen des Erbteilungsprozesses (alleine nur bei Herabsetzungseinrede-Situation) eines auf die Herabsetzung beschränkten Verfahrens (Feststellung... weiterlesen
1. Herabsetzungsklage 2. Herabsetzungseinrede 3. Verzugszins 4. Herabsetzungs-Verwirkung... weiterlesen
Herabsetzung Korrektur Pflichtteilsverletzung und Durchsetzung Familienerbfolgeprinzip. Lebzeitige Zuwendungen und Verfügungen von Todes wegen. Herabsetzung von Zuwendungen nur, wenn sie nicht der Ausgleichung unterworfen sind: Vollzogene... weiterlesen
In ZGB 532 hat der Gesetzgeber eine Prioritätenfolge für die Herabsetzung stipuliert. Art. 532 ZGB III. Durchführung Der Herabsetzung unterliegen in erster Linie die Verfügungen... weiterlesen