Rückleistung lebzeitiger Zuwendungen
ZGB 528 Abs. 1 betrifft den Umfang der Rückleistung bei Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen eines positiven, entgeltlichen Erbvertrages, in Bezug auf die Gegenleistungen des Erben an... weiterlesen
ZGB 528 Abs. 1 betrifft den Umfang der Rückleistung bei Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen eines positiven, entgeltlichen Erbvertrages, in Bezug auf die Gegenleistungen des Erben an... weiterlesen
Der Erblasser kann zu Lebzeiten über sein Vermögen frei disponieren. Abgesehen von erwachsenenschutz-rechtlichen Massnahmen ist der Erbe gegen Verbrauch, Misswirtschaft und unentgeltliche Rechtsgeschäfte zu Lebzeiten... weiterlesen
Der Pflichtteilserbe hat Anspruch auf einen unbeschwerten Pflichtteil. Eine Belastung seines Pflichtteils mit einer Nacherbeneinsetzung muss er sich nicht gefallen lassen. » Informationen zur Nacherben-Einsetzung... weiterlesen
Führen Nutzniessung oder Renten zu einer Pflichtteilsverletzung, greift ZGB 530 ein. ZGB 530 gibt dem Pflichtteilserben das Recht, die verhältnismässige Herbsetzung zu verlangen oder die... weiterlesen
Der Bedachte kann bei einem Sachvermächtnis über eine unteilbare Sache mit einer Herabsetzung konfrontiert sein. Für diesen Fall gewährt der Gesetzgeber in ZGB 526 dem... weiterlesen
Herabsetzung mehrerer Verfügungen (ZGB 525 Abs. 1) Anwendungsbereich Herabsetzung von Zuwendungen von Todes wegen an mehrere eingesetzte Erben und Bedachte Herabsetzung im gleichen Verhältnis Keine... weiterlesen
Anwendungsbereich ZGB 523 findet Anwendung auf Zuwendungen von Todes wegen an mehrere pflichtteilsberechtigte Erben, durch die entweder eine oder mehrere Pflichtteilsverletzungen bewirkt werden. keine Anwendung... weiterlesen
Grundlagen (ZGB 522 Abs. 1) Überschreitung der verfügungsfreien Quote im Zeitpunkt der Erbgangs (= konkrete Berechnungsmethode) » BGE 133 III 309, Erw. 5 durch lebzeitige... weiterlesen
Herabsetzungsobjekte sind: Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers Vermögensrechtliche Verfügungen von Todes wegen Einzelfallbeurteilung Die Beurteilung der Ausgleichungspflicht hängt immer vom konkreten Einzelfall und von den subjektiven... weiterlesen
Grundsätze Herabsetzungsberechtigte(r) (Aktivlegitimation) herabsetzungsberechtigte Personen und deren Rechtsnachfolger Erbe, wenn das von ihm auszurichtende Vermächtnis den Betrag der Erbschaft übersteigt (vgl. ZGB 486 Abs. 2)... weiterlesen
Herabsetzungsvoraussetzung bilden: Allgemeines Herabsetzungs-Subjekte Herabsetzungs-Objekte Herabsetzungs-Voraussetzungen Verfügungen von Todes wegen Herabsetzung vs. Pflichtteilserben Herabsetzung vs. eingesetzter Erbe / Bedachter Herabsetzung Sachvermächtnis Herabsetzung Nutzniessung + Renten... weiterlesen
Wiederherstellung des Pflichtteils Durchsetzung des Familienerbfolgeprinzips Weiterführende Informationen » Gesetzliche Erbfolge und Erbteile » Disponible Quote und Pflichtteilsschutz... weiterlesen
Erbrechtliches Instrument für die Pflichtteilserben zur Wahrung ihrer Rechte Herabsetzungsregeln bewirken ein Gestaltungsrecht der in ihren Rechten verletzten Pflichtteilserben sind dispositiver Natur lassen den Verzicht... weiterlesen
Begriff «Herabsetzung» Die Herabsetzung ist der Rechtsbehelf um pflichtteils-verletzende Dispositionen (lebzeitige Verfügungen und / oder Verfügungen von Todes wegen) auf das erlaubte Mass zu korrigieren.... weiterlesen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch;Art. 522 – 533 (Herabsetzungsklage) Gesetzestexte » ZGB 522: Herabsetzungsklage » ZGB 523: Begünstigung der Pflichtteilserben » ZGB 524: Rechte der Gläubiger » ZGB... weiterlesen
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Die Herabsetzung zielt auf die Wiederherstellung eines wertmässig verletzten Pflichtteils. Mit der Herabsetzungsklage oder der Herabsetzungseinrede kann die Wiederherstellung des unentziehbaren Pflichtteils verlangt werden. In... weiterlesen