Inland-Schweizer
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt und Nachlassvermögen einzig in der Schweiz Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz / Nachlassvermögen in der Schweiz und in der EU Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in... weiterlesen
Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt und Nachlassvermögen einzig in der Schweiz Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz / Nachlassvermögen in der Schweiz und in der EU Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in... weiterlesen
Inland-Schweizer Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt und Nachlassvermögen einzig in der Schweiz Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz / Nachlassvermögen in der Schweiz und in der EU Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt... weiterlesen
Ob und unter welcher Voraussetzungen eine ausserhalb des konkreten Non-EU-Staates ergangene Entscheidung/Urkunde, im Non-EU-Staat anerkannt und vollstreckt wird, bestimmt sich wiederum nach den konkreten internationalrechtlichen... weiterlesen
Im Rahmen der Nachlassplanung durch den Erblasser Geht es um die Nachlassplanung an sich, so ist zu prüfen, welche Massnahmen (faktische Massnahmen [z.B. Vermögenskonzentration] und/oder... weiterlesen
Nach der Prüfung, ob der Non-EU-Staat eine direkte internationale Zuständigkeit seiner Gerichte/Behörden vorsieht und gegebenenfalls, welches materielle Erbrecht (Erbstatut) diese auf den konkreten Fall anwenden,... weiterlesen
Sofern und soweit eine direkte Zuständigkeit des Non-EU-Staates gemäss dessen internationalen Erbrechtsbestimmungen gegeben ist, gilt es zu prüfen, welches Recht (Erbstatut) die Gerichte/Behörden dieses Staates... weiterlesen
Es ist aus Sicht des internationalen Erbrechts des Non-EU-Staates zu prüfen, ob auf den Nachlass bzw. auf die konkrete erbrechtliche Sachverhaltskonstellation und Fragestellung bzw. Massnahme... weiterlesen
Die Tatbestände und Anknüpfungskriterien des Internationalen Erbrechts von Non-EU-Staaten für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und für die Anerkennung und Vollstreckung von... weiterlesen
Wie beim Internationalen Privatrecht der Schweiz („Fokus Schweiz“) und bei den Regelungen der EuErbVO („Fokus EU“) sehen die (meisten) Non-EU-Staaten Regelungen für folgende Themen vor:... weiterlesen
Nationale Rechtsordnung mit Normen des Internationalen Privatrechts (Achtung: Bei Bundesstaaten allenfalls Gesetze des Bundesstaates als auch der Mitgliedstaaten oder bei Staaten mit einzelnen Provinzen mit... weiterlesen
Für Non-EU-Staaten – sowie auch für das Grossbritannien, Irland und Dänemark, welche der EuErbVO nicht beigetreten sind – ist in einem ersten Schritt zu prüfen,... weiterlesen
Einleitung Gesetzliche Grundlage Regelungstatbestände Mögliche Anknüpfungskriterien Prüfung der internationalen direkten Zuständigkeit Prüfung des anwendbaren Rechts Prüfung von Kompetenzkonflikten / Nachlassspaltung Prüfung notwendiger faktischer und/oder rechtlicher... weiterlesen
Mit der EuErbVO wurde ein europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) eingeführt. Ausgestellt wird es zur Verwendung in einem EuErbVO-Mitgliedstaat, ohne, dass es eines besonderen Anerkennungsverfahrens bedarf. Die... weiterlesen
Die in einem Mitgliedstaat ergangene und in diesem Staat vollstreckbare Entscheidung ist in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckbar, wenn sie dort auf Antrag des Berechtigten nach... weiterlesen
Anerkennungsverweigerungsgründe sind einzig / alternativ (EuErbVO 40 Abs. 1): Offensichtlicher Verstoss gegen den materiell-rechtlichen Ordre public (siehe zum Schweizerischen Begriff „Fokus Schweiz“); für seine Verteidigung... weiterlesen
Die Entscheidung eines Mitgliedstaates wird in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf, d.h. es erfolgt eine Anerkennung kraft Gesetzes (EuErbVO... weiterlesen
Unter Anerkennung einer ausländischer Entscheidung ist die Verleihung von Wirkungen dieser Entscheidung im Inland zu verstehen. Mittels Vollstreckbarerklärung entfaltet ein ausländisches Urteil seine endgültige Wirkung,... weiterlesen
Begriff „Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen“ Anerkennung kraft Gesetzes Anerkennungsverweigerungsgründe Vollstreckbarverfahren (Exequaturverfahren)... weiterlesen
Der Staat, welcher gemäss der EuErbVO-Regelung international zuständig ist, wendet jeweils sein eigenes Verfahrensrecht an (ius fori).... weiterlesen
Eine Verfügung von Todes wegen, die vor dem 17.08.2015 errichtet wurde, ist zulässig sowie materiell und formell wirksam, wenn sie die materiellen und formellen Voraussetzung... weiterlesen