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Internationales Erbrecht

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Anwendungsbereich der EuErbVO

Datum:
25.10.2017
Update:
12.10.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Räumlicher Anwendungsbereich

Die EuErbVO gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, ausgenommen

In Kraft getreten
1. Januar 2023

Erbrechtsrevision

   Zu den Informationen
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  • Grossbritannien
  • Irland
  • Dänemark

Merke

Diese Staaten sind – wie die Schweiz – sog. Drittstaaten. Die EuErbVO Anknüpfungskriterien gelten aber unabhängig davon, ob Drittstaaten betroffen sind, womit die EuErbVO auch Auswirkungen auf Drittstaaten hat.

Achtung

Es gelten folgende bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und EU-Mitgliedstaaten, welche entsprechend zu beachten sind:

  • Niederlassungs- und Konsularvertrag vom 22.07.1868 zwischen der Schweiz und Italien (SR 0.142.114.541);
  • Niederlassungs- und Rechtsschutzabkommen vom 1.12.1927 zwischen der Schweiz und Griechenland (SR 0.142.113.721);
  • Konsular-Übereinkunft vom 27.08.1883 zwischen der Schweiz und Portugal (SR 0.191.116.541).

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Sachlicher Anwendungsbereich

Die EuErbVO gilt für die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Die EuErbVO regelt somit insbesondere nicht:

  • Ehegüterrecht
  • Erbschaftsteuerrecht

Zeitlicher Anwendungsbereich

Die EuErbVO ist am 16.08.2012 in Kraft getreten (EuErbVO 84), abgesehen von gewissen Verfahrensbestimmungen findet sie jedoch erst auf Erbfälle seit dem 17.08.2015 Anwendung (EuErbVO 83).

Vorbehalt / Disclaimer

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