Definitive Rechtsöffnung: Ohne Fortsetzung der Betreibung keine Überwälzung zugesprochener Kosten + Parteientschädigung auf den Schuldner
Der Rechtsöffnungsentscheid, welcher dem Gläubiger Kosten und eine Parteientschädigung zuspricht, kann ein «definitiver Rechtsöffnungstitel» für die betreffenden Forderungen gegen den Schuldner darstellen.... weiterlesen