Mietzinserhöhung: Feststellung eines orts- und quartierüblichen Mietzinses
OR 269a + VMWG 11 Die Mietzinserhöhung ist nicht zulässig, wenn sie mit orts- und quartierüblichen Mietzinsen begründet wird und sich zu deren Feststellung folgendes ergibt: Nichtvorhandensein von offiziellen Statistiken und Nichtvergleichbarkeit infolge... weiterlesen