Glossar
Begriffe des Mietrechts Mietrechtliche Begriffe und ihre Erklärung von A bis Z: Glossar Mietrecht (PDF, 527 KB)... weiterlesen
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Checklisten für Vermieter Checkliste für die Mieterauswahl (PDF, 30 KB) Checkliste für die Leistungskoordination (PDF, 26 KB) Glossar Glossar Mietrecht (PDF, 527 KB) Überblick Mietrecht... weiterlesen
Allgemeines Gemäss Art. 267 und 267a OR muss der Mieter nach beendigung die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.... weiterlesen
Allgemeines Bei Zahlungsrückstand des Mieters hat der Vermieter gemäss Art. 257d OR das Recht das Mietverhältnis ausserordentlich, d.h. vorzeitig aufzulösen. Anwendungsbereich Die Regelung des Kündigungsrechts... weiterlesen
Allgemeines Art. 257e OR regelt die von der Mieterschaft gestellten Sicherheiten, sog. Kaution. Die Regelung erfasst nur Sicherheiten in Form von Bargeld oder Wertpapieren. Die... weiterlesen
Untermiete Begriff Die Untermiete ist ein gewöhnliches Mietverhältnis zwischen dem (Haupt-) Mieter und dem Untermieter, an den die Sache weitervermietet wird. Voraussetzungen Die Untermiete setzt... weiterlesen
Begriff Ein missbräuchlicher Mietzins liegt nach Art. 269 OR vor, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn er auf einem... weiterlesen
Begriff Die Nebenkosten sind das Entgelt für die Leistungen des Vermieters oder eines Dritten, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen. Die Nebenkosten werden oft... weiterlesen
Mieter und Vermieter können nicht im Voraus auf eine Verrechnung der Forderungen aus dem Mietverhältnis verzichten (vgl. Art. 256 OR). Voraussetzungen für die Verrechnung sind:... weiterlesen
Bestimmung der Zinshöhe Die Festsetzung des Mietzinses unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung. I.d.R. wird eine feste Summe pro Mietperiode abgemacht. Es kann jedoch auch ein... weiterlesen
Begriff: Mietzins Der Mietzins ist das Entgelt für die Überlassung der Sache zum Gebrauch (vgl. Art. 257 OR). Das Entgelt muss nicht notwendig in Geld... weiterlesen
Allgemeines Gemäss Art. 267 Abs. 1 OR muss der Mieter die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertraglich bestimmten Gebrauch ergibt. Verzug... weiterlesen
„Kleine Mängel“, v.a. Reinigungen oder Ausbesserungen für den gewöhnlichen Unterhalt hat der Mieter nach Art. 259 OR auf eigene Kosten zu beseitigen. Als Richtschnur für... weiterlesen
Sorgfaltspflicht Der Mieter hat die Pflicht die Mietsache sorgfältig zu gebrauchen und muss auf andere Hausbewohner Rücksicht nehmen (Art. 257f Abs. 1 und 2 OR).... weiterlesen
Duldung von Arbeiten Der Mieter ist verpflichtet, Arbeiten an der Sache zu dulden, wenn sie zur Beseitigung von Mängeln oder zur Behebung oder Vermeidung von... weiterlesen
Mietzins Der Mieter hat die Pflicht ein Entgelt für den Gebrauch der Mietsache zu bezahlen, den sog. Mietzins. Möglich ist auch eine andere Gegenleistung, zB... weiterlesen
Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume kommen in der Praxis Mietzinsregelungen vor, welche die Höhe des Mietzinses vom erzielten Umsatz abhängig machen. Die Parteien sind in der... weiterlesen
Anwendungsbereich Die Regelungen über die Erstreckung des Mietverhältnisses finden sowohl auf befristete wie auch unbefristete Mietverhältnisse Anwendung. Sie spielen eine Rolle, wenn das Mietverhältnis beendet... weiterlesen
Voraussetzungen Der Mieter kann die Kündigung anfechten, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst, namentlich weil der Mieter nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem... weiterlesen
Grundprinzipien Gemäss Art. 271 OR darf die Kündigung nicht gegen Treu und Glauben verstossen und muss bei Verlangen begründet werden. Anwendungsbereich Bei der Miete von... weiterlesen