LAWINFO

Mietrecht / Miete / Mietvertrag

QR Code

Missbräuchlicher Mietzins

Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Miete, Mietrecht, Mietvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Ein missbräuchlicher Mietzins liegt nach Art. 269 OR vor, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn er auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruht. Als Richtlinie wird der orts- oder quartierübliche Mietzins betrachtet.

Anwendungsbereich

Die Bestimmungen über den missbräuchlichen Mietzins (Art. 269 – 270e OR) gelten nur für die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen. Nicht aber für Luxuswohnungen und Einfamilienhäuser.

Ausnahmen vom Missbrauchstatbestand

Art. 269a OR zählt Konstellationen auf, bei deren Vorliegen der Mietzins bzw. die Mietzinserhöhung nicht missbräuchlich sind:

  • Anpassung an Orts- und Quartierüblichkeiten
  • Kostensteigerungen für Unterhalt und Verwaltung
  • Hypothekarzinserhöhungen
  • Anpassung an die Teuerung

Anfechtung

Anfechtung des Anfangsmietzinses

Der Mieter kann innert 30 Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde den Mietzins anfechten, wenn entweder

  • der Mieter sich wegen einer persönlichen oder familiären Notlage zum Vertragsabschluss gezwungen sah, oder wenn
  • im örtlichen Markt Wohnungsnot herrscht (Nachweis der Wohnungsnot reicht aus, vgl. BGE 4A_691/2015 (Präzisierung der Rechtsprechung))
  • der Vermieter den Anfangszins gegenüber dem früheren Mietzins erheblich erhöht hat.

Anfechtung einer Mieterhöhung

Der Mieter kann bei unbefristeten Mietverträgen den Mietzins anfechten, wenn er glaubt, dass der Vermieter wegen einer Änderung der Berechnungsgrundlagen einen übersetzten Betrag aus der Mietsache erzielt. Zuerst hat er dabei die Herabsetzung beim Vermieter zu verlangen und danach die Schlichtungsbehörde anzurufen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.