Mietzinshinterlegung

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzestexte » OR Art. 256 » OR Art. 257g – 259i Art. 259g 6. Hinterlegung des Mietzinses a. Grundsatz 1 Verlangt der Mieter einer unbeweglichen Sache vom Vermieter... weiterlesen

Mietzinshinterlegung

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Übersichtsschema: Mängel während der Mietdauer (PDF, 37 KB) Musterschreiben: Androhung Mietzinshinterlegung (PDF, 14 KB)... weiterlesen

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Verfahren der Mietzinshinterlegung

Hinterlegungsstelle: Mietzinse dürfen nur bei der vom Kanton bezeichneten Stelle hinterlegt werden. Im Kanton Zürich sind die Mietzinse bei der Bezirksgerichtskasse am Ort der gelegenen... weiterlesen

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Mängel während der Mietdauer

Übersichtsschema: Mängel während der Mietdauer (PDF, 37 KB) Gesetzliche Grundlage: OR 259 – 259i Art. 259 G. Mängel während der Mietdauer I. Pflicht des Mieters... weiterlesen

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Duldungspflicht des Mieters

Mieter muss Arbeiten an der Sache dulden, wenn sie zur Beseitigung von Mängel oder zur Behebung resp. Vermeidung von Schäden notwendig sind: Bezieht sich nur... weiterlesen

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Meldepflicht des Mieters (OR 257g)

Mieter muss alle Mängel melden, welche er nicht selber zu beseitigen hat: Alle Mängel (egal ob körperlicher oder unkörperlicher Natur). Meldung kann mündlich erfolgen. Folgen... weiterlesen

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Der Schutz des Mieters nach OR 256 Abs. 2

Eine nichtige Vereinbarung liegt vor, wenn die Pflicht des Vermieters von Wohn- oder Geschäftsräumen, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen... weiterlesen

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Bestimmung von zugesicherten Eigenschaften

Zugesicherte Eigenschaften beruhen nicht auf der (allgemeinen) Gebrauchsvereinbarung, sondern auf speziellen vertraglichen Abreden. Kann sich auf Eigenschaften beziehen, welche mit dem vorausgesetzten Gebrauch der Mietsache... weiterlesen

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Bestimmung des vorausgesetzten Gebrauchs

Bezeichnung der Mietsache im Mietvertrag Wohn- oder Geschäftsraum: In einer Wohnung muss man wohnen können, in einem Ladengeschäft Kunden empfangen, in einem Lager Gegenstände lagern.... weiterlesen

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Der Mangel der Mietsache

Begriff des Mangels Abweichung des Ist-Zustandes der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Soll-Zustand: Es fehlt die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch resp. diese ist beeinträchtigt. Es fehlt... weiterlesen