Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Notariatsrecht
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Juristische Ausbildung

In allen Kantonen wird von den Notaren eine juristische Bildung (juristisches Studium, Notariatsstudium o.ä.) verlangt. Meistens wird diese Ausbildungsanforderung ergänzt um ein Praktikumserfordernis (Praktische Erfahrung).... weiterlesen

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Zahlungsfähigkeit

Von den Notaren kann verlangt werden, dass sie zahlungsfähig sind, werden ihnen doch gerade in den Kantonen des „Berufsnotaren-Systems“ für die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte grosse... weiterlesen

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Guter Leumund

Es ist selbstverständlich, dass zum Notariats-Examen nur zugelassen wir, wer einen guten Leumund nachweisen kann. Der Bestand bzw. Fortbestand des guten Leumunds ist in allen... weiterlesen

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Gesundheit

Notare sollten sodann für die Amtsausübung bei vollen körperlichen und geistigen Kräften sein. Nur wer gesund ist, hat die erforderliche Aufmerksamkeit und Präsenz.... weiterlesen

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Handlungsfähigkeit

Es versteht sich von selbst, dass nur handlungsfähige Personen den Notarenberuf ausüben können und, dass eine Handlungsunfähigkeit eine Einstellung in den Berufsrechten zur Folge hat.... weiterlesen

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Alter

In praktisch allen Kantonen ist die Ausübung des Notariatsberufes altersabhängig (Volljährigkeit). Die Altersanforderung wird wegen der Patenterteilungsvoraussetzungen von juristischer Ausbildung und praktischer Erfahrung immer erfüllt.... weiterlesen

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Wohnsitz

Viele Kantone kennen eine sog. „Residenzpflicht“. Der Notar sollte im Kanton wohnen oder zumindest dort seinen Geschäftssitz haben. Es geht dabei um Themen der Erreichbarkeit... weiterlesen

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Schweizer Bürgerrecht

In der Regel bildet das Schweizer Bürgerrecht für die Ausübung des Notarenberufs eine Voraussetzung. Ein Verlust des Schweiz Bürgerrechts führt bei diesen Voraussetzungen zwangsläufig zu... weiterlesen

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Ernennung

Einleitung Der Notar, sei es Amtsvorsteher, sei es als freiberuflicher Notar, ist eine Autoritäts- und Respektsperson, an dessen Charakter, fachliche Eignung, Ausbildung und Erfahrungen zu... weiterlesen

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Übersicht Notariatswesen Schweiz

Kanton Notariatssystem Amtsnotariat Freiberufliches Notariat AG Freiberufliches Notariat   Öffentliche Beurkundung Unterschriftenbeglaubigung: Urkundspersonen Gemeindeschreiber/innen Gemeindeamman (durch Beschluss des Gemeinderates) Mitglieder des Gemeinderates weitere Angestellte der... weiterlesen

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Andere Systeme

Verschiedene Kantone haben sich für ein Kombinationssystem entschieden. In diesen Kantonen beurkunden neben den amtlichen Notariaten auch private Urkundspersonen wie Rechtsanwälte, mit oder ohne „Notaren-Titel“,... weiterlesen

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Amtsnotariat

Beim Amtsnotariat (auch: Beamtennotariat) übt ein Beamter oder Staatsangestellter die Beurkundungstätigkeit im Namen und auf Rechnung seines Arbeitgebers sowie in dessen Verantwortung aus: Urkundsperson als... weiterlesen

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Notariats-Organisation

Einleitung Die Notariate zählen zur sog. freiwilligen bzw. nichtstreitigen Gerichtsbarkeit. Die Organisation der Notariate steht den Kantonen zu (SchlTzZGB 55). Der Unterschied der kantonalen Lösungen... weiterlesen

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Rechtliche Grundlagen

Eidgenössische Rechtsgrundlagen Die Haupt-Rechtsgrundlage für das Notariat und die öffentliche Beurkundung bilden das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Schweizerische Obligationenrecht (OR), insbesondere SchlTzZGB 55, welcher... weiterlesen

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Begriffe

Notariatsrecht Rechtsgebiet, welches sich mit der Herstellung der besonderen Form für das Festhalten von Willenserklärungen und Tatsachen befasst Notar Notar   =   Urkundsbeamter Der Begriff „Notar“... weiterlesen