Versicherung
Der Nutzniesser hat auf seine Kosten die Nutzniessungsgegenstände gegen Feuer und andere Gefahren zu versichern, sofern und soweit diese Versicherung nach ortsüblicher Auffassung zu den... weiterlesen
Der Nutzniesser hat auf seine Kosten die Nutzniessungsgegenstände gegen Feuer und andere Gefahren zu versichern, sofern und soweit diese Versicherung nach ortsüblicher Auffassung zu den... weiterlesen
Sind wichtigere Arbeiten oder Vorkehrungen zum Schutze der Nutzniessungssache vorzunehmen, hat der Nutzniesser den Eigentümer zu benachrichtigen und die Vornahme zu gestatten (vgl. ZGB 764... weiterlesen
Zurückbezahltes Kapital unterliegt wieder der Nutzniessung (vgl. ZGB 774).... weiterlesen
Der Nutzniesser darf weder Zweckänderungen an Grundstücken noch sonstige wesentliche Änderungen vornehmen, die für den Eigentümer von erheblichem Nachteil sind. Vgl. im übrigen ZGB 769 – 773.... weiterlesen
Die Ausübung des Nutzniessungsrechts ist bestimmten Kautelen unterworfen: Verwendungen des Nutzniessers Wirtschaftliche Bestimmungen von Grundstücken Neuanlagen Erhaltung der Sache Unterhalt / Verzinsung / Steuern /... weiterlesen
Der Nutzniesser darf ohne Zustimmung des bzw. der Eigentümer die Nutzniessungs-Sachen vermieten. Dem Eigentümer verbleibt angesichts des Besitzes-, Bewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Vermietungsrechts des Nutzniessers nur... weiterlesen
Der Nutzniesser kann selber über die Art der Bewirtschaftung und die Verwaltung der Nutzniessungsobjekte entscheiden. Ebenso kann der Nutzniesser ohne Zustimmung des bzw. der Eigentümer... weiterlesen
Der Nutzniesser hat das Recht auf Besitz der Sache Gebrauch der Sache Nutzung der Sache. Er entscheidet, ob er die Sache selbst nutzt oder einem... weiterlesen
Der Nutzniesser zieht verschiedene Rechte aus dem Nutzniessungsverhältnis: Besitz, Gebrauch + Nutzung Bewirtschaftung + Verwaltung Vermietung... weiterlesen
Sowohl belasteter Eigentümer als auch Nutzniesser haben das Recht, auf gemeinsame Kosten jederzeit die Aufnahme einer öffentlichen Urkunde (Inventar) über die Gegenstände der Nutzniessung zu verlangen... weiterlesen
Die Nutzniessung hat stets einen wirtschaftlichen Wert, unabhängig vom Einräumungsanlass wie lebezeitige einseitige Einräumung (Schenkung) Einräumung im Szenario einer Vorbehaltsnutzung (Erbvorbezug, Immobilienabtretung o.ä.) letztwillige Einräumung... weiterlesen
Der Erwerbsakt für bewegliche Sachen und Forderungen erfordert die Übertragung auf den Nutzniesser: Bewegliche Sachen Besitzesübertragung Forderungen Zession (Abtretung) Register-Schuldbrief Nutzniessung entsteht mit der Einschreibung... weiterlesen
Der grundbuchliche Vollzug beginnt mit der Grundbuchanmeldung (samt Einreichung des Rechtsgrundausweises), mit dem Ziel des Grundbucheintrags, für die Entstehung der Nutzniessung. Vgl. ZGB 963 Abs.... weiterlesen
Entstehungsart Die Bestellung einer Nutzniessung kann kraft verschiedener Anlässe erfolgen: Entstehung durch Rechtsgeschäft Rechtsgrund für den Erwerb der Nutzniessung (Verpflichtungsgeschäft) Entstehung als Nutzniessung gemäss ZGB... weiterlesen
Die Nutzniessung kann heute begründet werden: durch Rechtsgeschäft unter Lebenden im Rahmen eines lebzeitigen Rechtsgeschäftes (öffentliche Beurkundung!) wie Immobilienabtretung an Nachkommen (gemischte Schenkung [Tilgung teils durch Erbvorbezug und... weiterlesen
Die Nutzniessung kann im Gegensatz zum Wohnrecht auch bei juristischen Personen verabredet werden. darf nur das ganze Grundstück betreffen. verpflichtet den Berechtigten zur Verzinsung der... weiterlesen
Seit jeher werden wurden Nutzniessungen (und Wohnrechte) als Personaldienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Hauptanwendungsfall des Nutzniessungsrechts ist die Einräumung der Nutzniessung zugunsten des überlebenden Ehegatten (Vorsorgecharakter;... weiterlesen
Die Nutzniessung verleiht dem Berechtigten oder auch „Nutzniesser“ genannt den Genuss des Gegenstandes, d.h. den Besitz, den Gebrauch und die Nutzung der Sache. Die Nutzniessung ist eine persönliche Dienstbarkeit.... weiterlesen
Die Nutzniessung ist geregelt in: ZGB 745– ZGB 775... weiterlesen
zur Nutzniessung Eine Nutzniessung kann im Gegensatz zum Wohnrecht auch bei juristischen Personen verabredet werden. darf nur das ganze Grundstück und nicht bloss Teile davon... weiterlesen