Nutzniessung

Verantwortlichkeit

Der Nutzniesser oder seine den Nachlass annehmenden Erben haften für den Untergang oder Minderwert der Sache, soweit sie nicht nachweisen können, dass dieser Schaden ohne Verschulden... weiterlesen

Nutzniessung

Versicherung

Der Nutzniesser hat auf seine Kosten die Nutzniessungsgegenstände gegen Feuer und andere Gefahren zu versichern, sofern und soweit diese Versicherung nach ortsüblicher Auffassung zu den... weiterlesen

Nutzniessung

Andere Lasten

Sind wichtigere Arbeiten oder Vorkehrungen zum Schutze der Nutzniessungssache vorzunehmen, hat der Nutzniesser den Eigentümer zu benachrichtigen und die Vornahme zu gestatten (vgl. ZGB 764... weiterlesen

Nutzniessung

Vermietung

Der Nutzniesser darf ohne Zustimmung des bzw. der Eigentümer die Nutzniessungs-Sachen vermieten. Dem Eigentümer verbleibt angesichts des Besitzes-, Bewirtschaftungs-, Verwaltungs- und Vermietungsrechts des Nutzniessers nur... weiterlesen

Nutzniessung

Inventarpflicht

Sowohl belasteter Eigentümer als auch Nutzniesser haben das Recht, auf gemeinsame Kosten jederzeit die Aufnahme einer öffentlichen Urkunde (Inventar) über die Gegenstände der Nutzniessung zu verlangen... weiterlesen

Nutzniessung

Gegenleistung

Die Nutzniessung hat stets einen wirtschaftlichen Wert, unabhängig vom Einräumungsanlass wie lebezeitige einseitige Einräumung (Schenkung) Einräumung im Szenario einer Vorbehaltsnutzung (Erbvorbezug, Immobilienabtretung o.ä.) letztwillige Einräumung... weiterlesen

Nutzniessung

Entstehung

Entstehungsart Die Bestellung einer Nutzniessung kann kraft verschiedener Anlässe erfolgen: Entstehung durch Rechtsgeschäft Rechtsgrund für den Erwerb der Nutzniessung (Verpflichtungsgeschäft) Entstehung als Nutzniessung gemäss ZGB... weiterlesen

Nutzniessung

Rechtsgrundausweis

Die Nutzniessung kann heute begründet werden: durch Rechtsgeschäft unter Lebenden im Rahmen eines lebzeitigen Rechtsgeschäftes (öffentliche Beurkundung!) wie Immobilienabtretung an Nachkommen (gemischte Schenkung [Tilgung teils durch Erbvorbezug und... weiterlesen

Nutzniessung

Begriff: Die Nutzniessung

Die Nutzniessung verleiht dem Berechtigten oder auch „Nutzniesser“ genannt den Genuss des Gegenstandes, d.h. den Besitz, den Gebrauch und die Nutzung der Sache. Die Nutzniessung ist eine persönliche Dienstbarkeit.... weiterlesen

Nutzniessung

Abgrenzungen

zur Nutzniessung Eine Nutzniessung kann im Gegensatz zum Wohnrecht auch bei juristischen Personen verabredet werden. darf nur das ganze Grundstück und nicht bloss Teile davon... weiterlesen