Neues Vermögen
Wirtschaftliche Gesundung Der Schuldner, über den der Konkurs eröffnet wurde, soll sich nach dem Konkurs wirtschaftlich und sozial erholen können. – Forderungen, die vor der Konkurseröffnung... weiterlesen
Wirtschaftliche Gesundung Der Schuldner, über den der Konkurs eröffnet wurde, soll sich nach dem Konkurs wirtschaftlich und sozial erholen können. – Forderungen, die vor der Konkurseröffnung... weiterlesen
Gläubiger als Empfänger der Verlustscheine Die Gläubiger erhalten von der Konkursverwaltung einen Konkursverlustschein, mit welchem der Dividendenbetrag und die ungedeckt gebliebene Summe bestätigt werden. Wirkungen... weiterlesen
Nach Eintritt der Rechtskraft der Verteilungsliste werden – Erlöse vorausgesetzt – der von einem Dritten geleistete Kostenvorschuss zurückerstattet und die Dividenden gemäss diesem Verteilplan ausgeschüttet.... weiterlesen
Die Verteilungsliste gibt die Erlöse wieder und legt nach Behandlung der Verfahrenskosten fest, in der Reihenfolge der Konkursklasse welche Gläubiger auf ihre kollozierten Forderungen welche... weiterlesen
Das Verteilungsstadium folgt, zumindest dem gesetzlichen Ablauf entsprechend, der Kollokationsplanauflage. Die Verwertung erfolgt durch Gant, Freihandverkauf oder bei unbestrittenen Forderungen... weiterlesen
Allgemeines Statt vieler Worte wird hier auf unseren einschlägigen content verwiesen: Mieterkonkurs Mietzinskaution Sofern und soweit der Vermieter die Mieterkaution nicht mit offenen Mietzinsen verrechnet,... weiterlesen
Allgemeines Es ist Sache des Gemeinschuldners den Fortbestand des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber zu organisieren. Neuer Lohn Der nach Konkurseröffnung verdiente Lohn fällt nicht in... weiterlesen
Tritt die Konkursverwaltung nicht in die vorbestandenen Verträge ein, so kann die Gegenpartei den Erfüllungsanspruch in eine Geldforderung umwandeln und im Konkurs als Konkursforderung zur... weiterlesen
Die Konkursverwaltung wird in nicht erfüllte oder laufende Verträge nur eintreten und diese erfüllen, wenn dadurch der Konkursmasse ein Mehrwert verschafft wird und hiefür die... weiterlesen
In einem Privatkonkurs sind laufende Vertragsverhältnisse typischerweise die folgenden: Mietverträge (zB für Wohnung, Klavier etc.) Leasingverträge (zB Fahrzeug, Fernsehgeräte etc.) Arbeitsvertrag (zB für Haupt- und/oder... weiterlesen
SchKG 211 SchKG 211 D. Umwandlung von Forderungen 1 Forderungen, welche nicht eine Geldzahlung zum Gegenstande haben, werden in Geldforderungen von entsprechendem Werte umgewandelt. 2... weiterlesen
Rechtsgrundlage Vertragsbeispiele Vertragseintritt Nichteintritt und Folgen Arbeitsvertrag Wohnungsvertrag... weiterlesen
Ausgangslage Ist das Retentionsrecht des Vermieters anwendbar [zB für die vom Konkursiten als ehem. Einzelfirmist gemieteten Geschäftsräume], können bei der Kollokation [auch „Kollozierung“ genannt] Zugehörigkeitskonflikte... weiterlesen
Unabänderlich feststehende künftige Verpflichtungen des Schuldners wie Leibrentenforderungen (OR 518 Abs. 3, SchKG 210 Abs. 2) und Forderungen des Pfründers (OR 529 Abs. 2) können... weiterlesen
BGE 134 III 634 ff. motiviert zu folgenden keypoints: Die Haftung der Kollektivgesellschafter ist „subsidiär“ Die Konkursmasse der KlG kann die Gesellschafterhaftung nicht geltend machen... weiterlesen
In einem Privatkonkurs sind meistens nur 3. Klassforderungen zu behandeln.... weiterlesen
Der Kollokationsplan, falls eine Immobilie zu den Aktiven zählt, verbunden mit einem Bestandteil bildenden Lastenverzeichnis, legt die Rangordnung der Gläubiger für die Reihenfolge ihrer Befriedigung... weiterlesen
Zum Thema Kollokationsplan werden hier die folgenden Punkte im Detail diskutiert: Pläne und Struktur Privatkonkurs und typische Forderungsstruktur Privatkonkurs und Haftung im KlG- oder KmG-Konkurs... weiterlesen
Massawohnung „Die Konkursverwaltung bestimmt, unter welchen Bedingungen und wie lange der Schuldner und seine Familie in der bisherigen Wohnung verbleiben dürfen, sofern diese zur Konkursmasse... weiterlesen
„Die Konkursverwaltung kann dem Schuldner, namentlich wenn sie ihn anhält, zu ihrer Verfügung zu bleiben, einen billigen Unterhaltsbeitrag zu gewähren“ (SchKG 229 Abs. 2). Weitere... weiterlesen