Provisorische Rechtsöffnung: Fälligkeit der Forderung
SchKG 82 Bestreitet der Schuldner die Fälligkeit der Forderung nicht, reicht es aus, dass der Gläubiger diese schlüssig behauptet. Quelle BGer 5A_695/2017 vom 18.07.2018 Weiterführende... weiterlesen