Forderungspfandrecht

Definition

Forderungspfandrecht   =   auf Forderungen und andere Rechte abgewandeltes Fahrnispfandrecht In Französisch: le droit de gage sur les créances et autres droits... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Gesetzesanwendung

Sofern und soweit nicht anderes bestimmt ist, Anwendbarkeit der Regeln über das Faustpfand [vgl. ZGB 899 Abs. 2]... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Rechtsnatur

Teil des Systems der Sicherheiten Forderungspfand   =   Beschränktes dingliches Recht Wertrecht Verwertungsrecht... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Ziele

Sicherungsmöglichkeit im Geschäftsverkehr und bei der Darlehensvergabe bzw. Kreditvergabe... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Motive

Sicherungsfunktion in der Regel keine Kapitalanlagefunktion... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Verbreitung

In der Bankpraxis ist das Forderungspfandrecht durch die Sicherungszession verdrängt worden Noch anzutreffen bei (privaten) Einzelsicherungen... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Funktion

Sicherung des Gläubigers auch mit Forderungen und anderen Rechten... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Pfandgegenstand

Gewöhnliche Forderungen (ohne Wertpapiercharakter) Rechte Urheberrechte | urheberrechte.ch Markenrechte | markenrechte.ch Patentrechte | patente.ch Designrechte | designrecht.ch... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Errichtung Pfandrecht an Forderungen [ZGB 900 Abs. 1]

Rechtsgeschäftliche Errichtung Schriftlicher Pfandvertrag =  Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Vorhandensein Schuldschein Pfandvertrag   =   Verpflichtungsgeschäft Besitzesübergabe Schuldschein   =   Verfügungsgeschäft (fakultativ sinnvolle) Notifikation der Pfandbestellung an den Schuldner... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Errichtung Pfandrecht an Rechten [ZGB 900 Abs. 3]

Rechtsgeschäftliche Errichtung Pfandvertrag (Schriftform oder Beachtung einer anderen für die Uebertragung vorgeschriebenen Form) =  Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Vorhandensein Schuldschein Pfandvertrag   =   Verpflichtungsgeschäft Besitzesübergabe Schuldschein   =  ... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Nachverpfändung [ZGB 903]

Voraussetzung Vorgehender Pfandgläubiger ist durch den Gläubiger der verpfändeten Forderung bzw. des verpfändeten Rechts schriftlich auf die Nachverpfändung hinzuweisen Urkundenübergabe Verpflichtung, des befriedigten Pfandgläubigers den... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Entstehung gesetzlicher Forderungspfandrecht

Im ZGB nicht geregelt zB kantonale gesetzliche Forderungspfandrechte in Steuersachen, vgl. KOLLER THOMAS, Ein gesetzliches Faustpfandrecht an der Kaufpreisforderung zur Sicherung des Grundstückgewinnsteuerbezuges?, in: ZBGR... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Wirkungen

Rechtsanwendung Anwendbarkeit der Regeln des Faustpfandrechts [vgl. ZGB 899 Abs. 2] Verpfändungswirkung Trotz fehlender Erwähnung werden die verpfändeten Forderungen oder anderen Rechte nicht zu Vollrecht... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Verwertungsrecht

Befugnis des Pfandgläubigers, bei Nichtbezahlung der gesicherten Forderung die verpfändeten Forderungen oder anderen Rechte versteigern zu lassen sich aus dem Erlös bezahlt zu machen [vgl. ZGB... weiterlesen

Forderungspfandrecht

Versteigerung

Die Verwertungsart ist grundsätzliche jene der Versteigerung [vgl. SchKG 151 – SchKG 158]... weiterlesen