Funktion
Der Verteidiger ist in seiner Funktion weder „Rechtsdiener“, noch „Rechtspflege-Organ“. Daher: Keine Neutralität Keine Objektivität Keine Pflicht zur Offenbarung der Wahrheit Keine Pflicht, den beschuldigten... weiterlesen
Der Verteidiger ist in seiner Funktion weder „Rechtsdiener“, noch „Rechtspflege-Organ“. Daher: Keine Neutralität Keine Objektivität Keine Pflicht zur Offenbarung der Wahrheit Keine Pflicht, den beschuldigten... weiterlesen
Starke Verbreitung der Strafverteidigung, v.a. wegen der zwingenden Verbeiständung in folgenden Fällen: In Strafverfahren gegen erwachsene Beschuldigte: Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr Freiheitsentziehende Massnahme... weiterlesen
Jeder Beschuldigte hat das Recht, zur Verteidigung, und zwar: Selbstverteidigung Der Beschuldigte kann sich selber verteidigen Wahlverteidigung Der Beschuldigte zieht einen Verteidiger seiner Wahl bei... weiterlesen
Der Beschuldigte ist ausdrücklich auf seine Rechte hinzuweisen (Belehrungspflicht), nämlich: vor der ersten Einvernahme (vgl. StPO 158 Abs. 1 lit. c) bei der Festnahme (vgl.... weiterlesen
= Vertreter derjenigen Personen, die durch eine Straftat (zivilrechtlich) zu Schaden gekommen sind; grundsätzlich bestehen für eine Vertretung keine Einschränkungen, d.h. kein Anwaltszwang; vorbehalten bleiben... weiterlesen
Der „Rechtsbeistand“ ist jener, der die Interessen folgender Personen in Strafuntersuchungs- und / oder Strafverfahren beteiligten Personen berät und / oder vertritt: Beschuldigte Person Privatkläger... weiterlesen
Kurzdefinition Strafverteidiger = juristischer Beistand und Vertreter in Strafverfahren Langdefinition Der Strafverteidiger hat die Funktion, dass er die beschuldigte Person im Strafuntersuchungsverfahren und vor Schranken... weiterlesen
Hier finden Sie die Grundlagen zum Thema Strafverteidiger: Gesetzliche Grundlagen Gesetzestexte... weiterlesen
Hier finden Sie die Abgrenzungen zum Thema Strafverteidiger: Rechtsbeistand Wahlverteidiger Amtlicher Verteidiger Privatklägervertreter (Geschädigtenvertreter) Opferhilfevertreter... weiterlesen
ACKERMANN JÜRG-BEAT: Absolute Nichtigkeit von amtlichen Prozesshandlungen im Zürcher Strafprozess — eine Skizze, in: Donatsch Andreas/Fingerhuth Thomas/Lieber Viktor/Rehberg Jörg/Walder-Richli Hans Ulrich (Hrsg.), Festschrift 125 Jahre... weiterlesen
Adressen In vielen Kantonen bieten die kantonalen Anwaltsverbände unentgeltlich oder gegen Entrichtung einer bescheidenen Gebühr Rechtsberatung an. In der Regel können Sie sich ohne Voranmeldung... weiterlesen
Der Anspruch auf eine effektive Strafverteidigung gibt dem Beschuldigten nicht nur das Recht auf Verteidigung, sondern auch einen Anspruch auf sachkundige, engagierte und effektive Verteidigung.... weiterlesen