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Strafverteidiger

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Belehrungsrecht des Beschuldigten

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Beschuldigte ist ausdrücklich auf seine Rechte hinzuweisen (Belehrungspflicht), nämlich:

  • vor der ersten Einvernahme (vgl. StPO 158 Abs. 1 lit. c)
  • bei der Festnahme (vgl. StPO 219 Abs. 1)

Die Verteidigung der beschuldigten Person ist Anwälten vorbehalten (Anwaltsmonopol), die nach dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetzt (BGFA); SR 935.61) berechtigt sind, Parteien vor Gerichtsbehörden zu vertreten; vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen der Kantone für die Strafverteidigung in Übertretungsstrafverfahren (vgl. BGFA 4, 7, und 8; StPO 127 Abs. 5).

EU- und EFTA-Staatsangehörige sind – unter Hinweis auf ihren Anwaltsberuf in ihrem Herkunftsstaat – berechtigt, in der Schweiz Parteien vor Gerichten zu vertreten, vorausgesetzt, sie sind in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen (vgl. BGFA 27). Üben solche EU- und EFTA-Anwälte in der Schweiz keine ständige Tätigkeit aus, sind sie im Rahmen des sog. freien Dienstleistungsverkehrs befugt, im Einzelfall ohne weitere Bewilligung Personen vor Gericht zu vertreten (vgl. BGFA 21).

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 138, Rz 415
  • Leitfaden „Amtliche Mandate“ der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, 1.1.2016 (Ziff. E. 1.3. geändert am 23.10.2020), Version: 2.1 Auflage

Belehrungspflicht / Rechtsvergleichender Hinweis

Miranda-Warning 

Miranda vs. Arizona ist ein bedeutendes Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten (USA) zum Aussageverweigerungsrecht in Strafsachen vor der polizeilichen Vernehmung:

  • Recht des Verdächtigten, dass ihn die Polizei darauf hinweist, einen Anwalt beiziehen zu dürfen, und
  • Recht des Verdächtigten, dass ihn die Polizei darauf hinweist, schweigen zu dürfen.

Die typische Miranda-Warnung lautet:

  • Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Wenn Sie sich keinen Strafverteidiger leisten können, wird Ihnen einer gestellt. Verstehen Sie diese Rechte?

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