Fälligkeitsaufschub
Die Stundung schiebt die Fälligkeit von Leistung oder Zahlung auf: Gläubiger Stundungsbindung Das Hinausschieben des Erfüllungstermins ist für den Gläubiger bindend Schuldner Recht, aber nicht... weiterlesen
Die Stundung schiebt die Fälligkeit von Leistung oder Zahlung auf: Gläubiger Stundungsbindung Das Hinausschieben des Erfüllungstermins ist für den Gläubiger bindend Schuldner Recht, aber nicht... weiterlesen
Einleitung Die Wirkungen einer verabredeten Stundung sind: Die Stundung verhindert den Eintritt der Fälligkeit oder schiebt die eingetretene Fälligkeit hinaus Fälligkeitsaufschub Die nicht eingetretene oder... weiterlesen
Die Stundung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches von folgenden Kautelen abhängig ist: Form Gläubiger / Verfügungsmacht Bestimmbarkeit der Forderung Verpflichtung zu temporärem Geltendmachungsverzicht Stundungsdauer Nebeneffekt:... weiterlesen
Einleitung Die Stundung ist eine den Erfüllungszeitpunkt der schuldnerischen Leistung beeinflussende Parteiabrede, die durch folgende Aspekte bestimmt: Stundungs-Elemente Form Gläubiger / Verfügungsmacht Bestimmbarkeit der Forderung... weiterlesen
Der Richter kann in folgenden Fällen eine Stundung einräumen: Lidlohn-Stundung Stundung der Fälligkeit des Lidlohnes (ZGB 334bis Abs. 2), sofern die sofortige Bezahlung nicht zumutbar... weiterlesen
Als Stundungen kraft Gesetz gelten: Sanierungsmassnahmen Bewilligung der Betreibungsbehörde SchKG 123 (Verwertungsaufschub) Bewilligung der Nachlassbehörde SchKG 295 ff. (Sachwalterernennung etc.) SchKG 334 BankG 29 ff.... weiterlesen
Grundsätzlich haben die Vertragsparteien die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen (pacta sunt servanda). – Ist eine Partei wider Erwarten ausser Stande ihre vereinbarten Leistungszeitpunkte... weiterlesen
Ziele Der Gläubiger, der die Gefahr reduzieren will, seine ganze Forderung zu verlieren, versucht die Erfüllung seines Anspruches über folgende Instrumente zu erreichen: Teilzahlungen /... weiterlesen
vorübergehender Rechtsverzicht zweiseitiges Rechtsgeschäft mit einseitig verpflichtendem Charakter Weiterführende Information Literatur WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 34 zu Art. 82 OR Link Schulderlass... weiterlesen
Einleitung Keine Stundung liegt in folgenden Fällen vor: Moratorium Rechtsstillstand Fälligkeitsverlegung Unterlassung Forderungseinzug Vorläufiger Klageverzicht Moratorium Die herrschende Lehre betrachtet das auf einer gesetzlichen Grundlage... weiterlesen
Schulderlass = Schulderlass ist die Aufhebung einer Schuld und der damit verbundene Forderungs-Verzicht; die Stundung wird teilweise als ein temporärer Schulderlass Weiterführende Informationen Schulderlass Teilzahlungen... weiterlesen
Keine, weil der Gesetzgeber das Institut voraussetzte Vgl. OR 410, OR 1166, OR 1170 Ziffer 1 Weiterführende Informationen Hinweis Im Wesentlichen können die Regeln über... weiterlesen
Kurzdefinition Nachträgliche Hinausschiebung einer bevorstehenden Fälligkeit oder die Aufhebung einer bereits eingetretenen Fälligkeit, für eine bestimmte Dauer. Begriff in Latein Pactum de non petendo in... weiterlesen
Die Stundung einer Forderung zeitigt mangels Fälligkeit folgende Wirkungen: Pro Schuldner Keine Einklagung Keine Betreibung Keine Verrechnung mit einer eigenen Schuld Pro Gläubiger Schuldanerkennung des... weiterlesen