Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Stundung
Stundung

Fälligkeitsaufschub

Die Stundung schiebt die Fälligkeit von Leistung oder Zahlung auf: Gläubiger Stundungsbindung Das Hinausschieben des Erfüllungstermins ist für den Gläubiger bindend Schuldner Recht, aber nicht... weiterlesen

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Stundung
Stundung

Stundungs-Wirkungen

Einleitung Die Wirkungen einer verabredeten Stundung sind: Die Stundung verhindert den Eintritt der Fälligkeit oder schiebt die eingetretene Fälligkeit hinaus Fälligkeitsaufschub Die nicht eingetretene oder... weiterlesen

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Stundung
Stundung

Stundungs-Elemente

Die Stundung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, welches von folgenden Kautelen abhängig ist: Form Gläubiger / Verfügungsmacht Bestimmbarkeit der Forderung Verpflichtung zu temporärem Geltendmachungsverzicht Stundungsdauer Nebeneffekt:... weiterlesen

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Stundung
Stundung

Stundung durch Vertrag

Einleitung Die Stundung ist eine den Erfüllungszeitpunkt der schuldnerischen Leistung beeinflussende Parteiabrede, die durch folgende Aspekte bestimmt: Stundungs-Elemente Form Gläubiger / Verfügungsmacht Bestimmbarkeit der Forderung... weiterlesen

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Stundung
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Stundung durch Richter

Der Richter kann in folgenden Fällen eine Stundung einräumen: Lidlohn-Stundung Stundung der Fälligkeit des Lidlohnes (ZGB 334bis Abs. 2), sofern die sofortige Bezahlung nicht zumutbar... weiterlesen

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Stundung
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Stundung durch Gesetz

Als Stundungen kraft Gesetz gelten: Sanierungsmassnahmen Bewilligung der Betreibungsbehörde SchKG 123 (Verwertungsaufschub) Bewilligung der Nachlassbehörde SchKG 295 ff. (Sachwalterernennung etc.) SchKG 334 BankG 29 ff.... weiterlesen

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Stundung
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Stundungs-Entstehung

Grundsätzlich haben die Vertragsparteien die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen (pacta sunt servanda). – Ist eine Partei wider Erwarten ausser Stande ihre vereinbarten Leistungszeitpunkte... weiterlesen

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Stundung
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Rechtsnatur

vorübergehender Rechtsverzicht zweiseitiges Rechtsgeschäft mit einseitig verpflichtendem Charakter Weiterführende Information Literatur WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 34 zu Art. 82 OR Link Schulderlass... weiterlesen

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Stundung
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Keine Stundung

Einleitung Keine Stundung liegt in folgenden Fällen vor: Moratorium Rechtsstillstand Fälligkeitsverlegung Unterlassung Forderungseinzug Vorläufiger Klageverzicht Moratorium Die herrschende Lehre betrachtet das auf einer gesetzlichen Grundlage... weiterlesen

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Stundung
Stundung

Abgrenzungen

Schulderlass =   Schulderlass ist die Aufhebung einer Schuld und der damit verbundene Forderungs-Verzicht; die Stundung wird teilweise als ein temporärer Schulderlass Weiterführende Informationen Schulderlass Teilzahlungen... weiterlesen

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Stundung
Stundung

Begriff

Kurzdefinition Nachträgliche Hinausschiebung einer bevorstehenden Fälligkeit oder die Aufhebung einer bereits eingetretenen Fälligkeit, für eine bestimmte Dauer. Begriff in Latein Pactum de non petendo in... weiterlesen

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Stundung
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Einleitung zur Stundung

Die Stundung einer Forderung zeitigt mangels Fälligkeit folgende Wirkungen: Pro Schuldner Keine Einklagung Keine Betreibung Keine Verrechnung mit einer eigenen Schuld Pro Gläubiger Schuldanerkennung des... weiterlesen