Stundung

Stundung durch Richter

Der Richter kann in folgenden Fällen eine Stundung einräumen: Lidlohn-Stundung Stundung der Fälligkeit des Lidlohnes (ZGB 334bis Abs. 2), sofern die sofortige Bezahlung nicht zumutbar... weiterlesen

Stundung

Stundung durch Gesetz

Als Stundungen kraft Gesetz gelten: Sanierungsmassnahmen Bewilligung der Betreibungsbehörde SchKG 123 (Verwertungsaufschub) Bewilligung der Nachlassbehörde SchKG 295 ff. (Sachwalterernennung etc.) SchKG 334 BankG 29 ff.... weiterlesen

Stundung

Stundungs-Entstehung

Grundsätzlich haben die Vertragsparteien die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen (pacta sunt servanda). – Ist eine Partei wider Erwarten ausser Stande ihre vereinbarten Leistungszeitpunkte... weiterlesen

Stundung

Ziele, Motive, Verbreitung

Ziele Der Gläubiger, der die Gefahr reduzieren will, seine ganze Forderung zu verlieren, versucht die Erfüllung seines Anspruches über folgende Instrumente zu erreichen: Teilzahlungen /... weiterlesen

Stundung

Rechtsnatur

vorübergehender Rechtsverzicht zweiseitiges Rechtsgeschäft mit einseitig verpflichtendem Charakter Weiterführende Information Literatur WEBER ROLF H., Berner Kommentar, N 34 zu Art. 82 OR Link Schulderlass... weiterlesen

Stundung

Keine Stundung

Einleitung Keine Stundung liegt in folgenden Fällen vor: Moratorium Rechtsstillstand Fälligkeitsverlegung Unterlassung Forderungseinzug Vorläufiger Klageverzicht Moratorium Die herrschende Lehre betrachtet das auf einer gesetzlichen Grundlage... weiterlesen

Stundung

Abgrenzungen

Schulderlass =   Schulderlass ist die Aufhebung einer Schuld und der damit verbundene Forderungs-Verzicht; die Stundung wird teilweise als ein temporärer Schulderlass Weiterführende Informationen Schulderlass Teilzahlungen... weiterlesen

Stundung

Gesetzliche Grundlage

Keine, weil der Gesetzgeber das Institut voraussetzte Vgl. OR 410, OR 1166, OR 1170 Ziffer 1 Weiterführende Informationen Hinweis Im Wesentlichen können die Regeln über... weiterlesen

Stundung

Begriff

Kurzdefinition Nachträgliche Hinausschiebung einer bevorstehenden Fälligkeit oder die Aufhebung einer bereits eingetretenen Fälligkeit, für eine bestimmte Dauer. Begriff in Latein Pactum de non petendo in... weiterlesen

Stundung

Einleitung zur Stundung

Die Stundung einer Forderung zeitigt mangels Fälligkeit folgende Wirkungen: Pro Schuldner Keine Einklagung Keine Betreibung Keine Verrechnung mit einer eigenen Schuld Pro Gläubiger Schuldanerkennung des... weiterlesen