Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unerlaubte Handlung
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Produktehaftung

Produktehaftung ist das Einstehenmüssen des Herstellers eines Produktes für Schäden, die aus dem Gebrauch eines in Verkehr gebrachten fehlerhaften Produktes entstehen. Gehaftet wird nur für... weiterlesen

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Staatshaftung

Die Haftung der Beamten von Bund, Kantonen und Gemeinden richtet sich für hoheitliche Tätigkeiten nach kantonalem oder öffentlichem Bundessecht. Für privatrechtliche bzw. gewerbliche Tätigkeiten dagegen... weiterlesen

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Kausalhaftung

Begriff Die Kausalhaftung ist eine Haftungsart, bei der das Verschulden des Haftpflichtigen nicht Haftungsvoraussetzung ist. Die Kausalhaftung ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Verschuldenshaftung und... weiterlesen

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Unerlaubte Handlung
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Verschulden

Die letzte Voraussetzung für eine Haftung nach OR 41 bildet das Verschulden. Das Verschulden besteht aus einer objektiven Seite: sie setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus... weiterlesen

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Widerrechtliche Handlung

Eine Ersatzpflicht entsteht bei einer schädigenden Handlung (bzw. Unterlassung, wo Handeln geboten war) grundsätzlich nur, soweit diese widerrechtlich erfolgte, d.h. Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts;... weiterlesen

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Unerlaubte Handlung
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Kausalzusammenhang

Der Kausalzusammenhang ist eine Voraussetzung der Haftpflicht. Es geht um die Beziehung zwischen Schadensursache und Schaden.  Das schädigende Ereignis bzw. die Schadensursache (eine Handlung oder... weiterlesen

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Schaden

Schadensbegriff Schaden im haftpflichtrechtlichen Sinn ist die unfreiwillige Vermögenseinbusse des Geschädigten. Er kann in einer Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven oder in entgangenem Gewinn... weiterlesen

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Unerlaubte Handlung
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Verschuldenshaftung

OR 41 ist die eigentliche Grundnorm des schweizerischen Haftpflichtrechts. Gemäss OR 41 ist Schadenersatz geschuldet, wenn jemand einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es aus... weiterlesen

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Übersicht Haftungsarten

Grundsatz: Verschuldenshaftung Die Haftung aus unerlaubter Handlung basiert auf dem Verschuldensprinzip. Das bedeutet: Grundsätzlich kann eine Person nur dann haftbar gemacht werden, wenn sie einen... weiterlesen

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Abgrenzungen

Haftung aus Vertrag  Die Vertragshaftung umfasst die Tatbestände der nicht gehörigen Erfüllung von Vertragspflichten sowie die Verletzung von Nebenpflichten wie Sorgfalts-, Treue- und Schutzpflichten. Der... weiterlesen

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Gesetzliche Grundlagen

OR 41 – 61 Diverse Spezialgesetze BG über den Straßenverkehr vom 19. Dezember 1958 (Strassenverkehrsgesetz/SVG) SR 741.01. BG über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948... weiterlesen