Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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Checkliste: Verleger-Pflichten

Download Checkliste: Verleger-Pflichten Verleger-Pflichten Pflicht des Verlegers zur Werkrealisation Vervielfältigung Bekanntmachung Vertrieb Auflage Ladenpreise Freiexemplare Honorar Honorarzahlungspflicht Honorarart Höhe Abrechnungspflicht Fälligkeit Folgeauflagen... weiterlesen

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Checkliste: Verlaggeber-Pflichten

Download Checkliste: Verlaggeber-Pflichten Verlaggeber-Pflichten Hauptpflichten Vervielfältigungsüberlassung Rechtsverschaffung Nebenpflichten Keine Disposition zum Nachteil des Verlegers Gewährleistung Berichtigungs- und Verbesserungsrecht und -pflicht... weiterlesen

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Elektronische Publikationen / E-Book

Elektronische Publikationen sind meistens Substitute von Einzelwerken, Sammelwerken oder Grosswerken sowie Fachzeitschriften: Definitionen Elektronische Publikation (auch: Electronic Publishing)   =   sämtliche Formen der digitalen Werkübermittlung E-Books  ... weiterlesen

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Fachzeitschriften

Bei den Fachzeitschriften-Publikationen stellen in der Regel die Autoren ihre Beiträge der Redaktion zu, die dann über deren Veröffentlichung entscheidet: Definition Fachzeitschrift   =   regelmäßig erscheinende... weiterlesen

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Grosswerke / Gesetzeskommentare

Grosswerke vereinen systematisch geordnet verschiedene Beiträge mehrerer Autoren: Definitionen Grosswerk   =   Sammelwerk, dessen Beiträge eine thematisch innere Ordnung aufweisen Gesetzeskommentar   =   Werk, welches juristische Erläuterungen... weiterlesen

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Sammelwerke

Sammelwerke vereinen verschiedene Beiträge mehrerer Autoren und sind meistens die Grundlage für wissenschaftliche Weiterentwicklungen: Definition Sammelwerk   =   Sammlung geschlossener Beiträge einzelner Autoren zu fachspezifischen Themen... weiterlesen

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Monographien

Monographien gelten als selbständige und abgeschlossene Veröffentlichungen: Definition Monographie   =   umfassende, in sich vollständige Abhandlung über ein einzelnes Gebiet (zB Rechtsgebiet), also ein einzelnes Werk... weiterlesen

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Einzelwerke

Beim sog. „Einzelwerk“ zeichnet als Verfasser des Werks ein einzelner Autor: Definition Einzelwerk   =   Verlagswerk eines Einzelautors Grundlage OR 380 ff. Abgrenzungskriterium Autorenzahl Gegenstand Hauptrecht... weiterlesen

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Konkurs

Wird über das Vermögen einer Verlagsvertragspartei der Konkurs eröffnet, ist wie folgt zu differenzieren: Konkurs des Verlegers Gesetzliche Grundlagen Verlagsrecht OR 392 Abs. 3 (lex... weiterlesen

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Prozess

Für eine Streitigkeit aus Verlagsvertrag gelten folgende Grundlagen: Anwendbares Recht Keine Rechtswahlklausel im Verlagsvertrag Schweizerisches Recht (OR 380 ff.) Rechtswahl Prüfung im individuell konkreten Einzelfall... weiterlesen

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Wesentlichste Vertragspunkte

Rechte-Übertragung Gewährleistung Nebenrechtsverwertung Verhältnis zu Verwertungsgesellschaften Manuskript-Umfang Manuskript-Ablieferung Erscheinungstermin Autoren-Nennung Autorenexemplare Freiexemplare Vervielfältigung Ausstattung Auflagenhöhe Verkaufspreis Vertrieb Werbung Rezensionen Nachdrucke Neuauflagen Neuausgaben Honorar für Hauptrecht... weiterlesen

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Dispositives Verlagsrecht

Das Verlagsrecht ist dispositiver Natur. Es herrscht die Vertragsfreiheit. Gleichwohl ist auf eine ausgewogene vertragliche Regelung und auf die Interessen des wirtschaftlich schwächeren Autoren zu... weiterlesen

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Literarische Agentur

=   Mittlerin zwischen Autoren und Verlegern Rechtsnatur Grundsätzlich Agenturvertrag nach OR 418a ff. Weitere Dienstleistungen, die der Agent für den Autoren erbringt Gemischter Vertrag Agenturrechtliche... weiterlesen

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Unechter Verlagsvertrag

=   Verlagsvertrag, der das Verlegen von gemeinfreien Werken beinhaltet und mit welchem keine Urheberrechtsübertragung stattfindet Gesetzliche Grundlagen Gegenstand Vervielfältigung und Vertrieb urheberrechtlich nicht geschützte Werke... weiterlesen