Weitere Aufgaben gemäss Gesetz, Statuten und Reglementen
Gesetz Das OR enthält keinen vollständigen Katalog über Rechte und Pflichten des VR, jedoch Kompetenzvermutung zugunsten des VR sofern keine Vorbehalte für GV (Art. 716... weiterlesen
Gesetz Das OR enthält keinen vollständigen Katalog über Rechte und Pflichten des VR, jedoch Kompetenzvermutung zugunsten des VR sofern keine Vorbehalte für GV (Art. 716... weiterlesen
Das Gesetz schreibt dem Verwaltungsrat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben vor (Art. 716a OR): 1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen:... weiterlesen
Einleitung Dem Verwaltungsrat kommt grundsätzlich folgende Rolle zu: Oberste Führungsorgan der Gesellschaft; Beschlussfassung in allen Angelegenheiten, ausser Vorbehalte für Generalversammlung (Art. 716 OR); Folgende Grundregel... weiterlesen
Art. 754 OR III. Haftung für Verwaltung, Geschäftsführung und Liquidation 1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen... weiterlesen
Die Haftpflicht des Verwaltungsrates ist in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Zwar lässt sich eine Zunahme bei den gerichtlich behandelten... weiterlesen
Eine unternehmerische Tätigkeit ist zwangsläufig mit Risiken verbunden. Als oberstes Leitungsorgan trägt der Verwaltungsrat die letzte Verantwortung. Die persönliche Haftung des Verwaltungsrates soll insbesondere gewährleisten,... weiterlesen
Dem VR kommen folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben zu (OR 716a): Oberleitung Gesellschaft: Festlegung der Unternehmensstrategie Ziele und Prioritäten Mass der Gewinnstrebigkeit Risikomanagement (Risikoanalyse, Risikobewertung,... weiterlesen