Verjährung / Verwirkung
Bund Verwirkung Schadenersatz- wie auch Genugtuungsansprüche gegenüber dem Bund erlöschen wenn der Geschädigte kein entsprechendes Begehren innert 1 Jahr seit Kenntnis des Schadens einreicht (Art.... weiterlesen
Bund Verwirkung Schadenersatz- wie auch Genugtuungsansprüche gegenüber dem Bund erlöschen wenn der Geschädigte kein entsprechendes Begehren innert 1 Jahr seit Kenntnis des Schadens einreicht (Art.... weiterlesen
Einleitung Je nachdem ob der Bund oder der Kanton haftpflichtig ist, kommen bundesrechtliche bzw. kantonale Verfahrensbestimmungen zur Anwendung. Zwecks Geltendmachung des Ersatzanspruches gegenüber dem Bund... weiterlesen
OR 19 f; OR 127 ff.; OR 129; ZGB 2 Abs. 2 Im konkreten Fall ging es um die Befristung der Gültigkeitsdauer eines Gutscheins; das... weiterlesen
Nicht selten fällt im Zusammenhang mit der Abwehr geltend gemachter Ansprüche der Begriff „Verwirkung“. „Verwirkung“ ist nicht gleich „Verjährung“: Definition Verwirkung ... weiterlesen
Einleitung Die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen wird unter verschiedenen Titeln und Regeln bestimmt: Zivilrechtliche Verjährungs- und Verwirkungsfristen Strafrechtliche Verfolgungsverjährung Verwaltungsrechtlichen Verjährung Zivilrechtliche Verjährungs- und Verwirkungsfristen Der... weiterlesen