Mehrere letztwillige Verfügungen: Aufhebungs- oder Ergänzungswille?
Errichtet der Erblasser mehrere letztwillige Verfügungen, tritt die neueste Verfügung an die Stelle der früheren, sofern und soweit sie sich nicht «zweifellos» als deren blosse Ergänzung darstellt... weiterlesen