Schlichtungsverfahren – Keine Zustellfiktion für Vorladung
ZPO 138 Abs. 3 lit. a, 2. Satzteil Grundvoraussetzung für Säumnisfolgen ist eine ordnungsgemässe Vorladung der Parteien (vgl. ZPO 136 ff.). Ein Zurückbehaltungsauftrag des Vorladungsempfängers... weiterlesen