Verfahrensrechtliches
Sachliche Zuständigkeit im Kanton Zürich Gemäss § 24 lit. c GOG ist das Einzelgericht für Angelegenheiten des summarischen Verfahrens zuständig, sofern keine andere Instanz zuständig... weiterlesen
Sachliche Zuständigkeit im Kanton Zürich Gemäss § 24 lit. c GOG ist das Einzelgericht für Angelegenheiten des summarischen Verfahrens zuständig, sofern keine andere Instanz zuständig... weiterlesen
Das Gesetz gibt keine klaren Anweisungen für den Verfahrensablauf vor. Die Bestimmungen des ordentlichen Verfahrens sind subsidiär anwendbar. Das summarische Verfahren wird ohne Schlichtungsverfahren (Art.... weiterlesen
Bestimmte Geschäfte des Obligationenrechts und des Zivilgesetzbuches: Anders als die Kataloge in den § 213 f. ZPO ZH sind jene in der schweizerischen ZPO weniger... weiterlesen
Unterschiede zum ordentlichen Verfahren Das summarische Verfahren unterscheidet sich im Wesentlichen in folgenden Punkten vom ordentlichen Verfahren: Es findet kein Schlichtungsverfahren statt. Zuständig ist unabhängig... weiterlesen
Das vereinfachte Verfahren soll möglichst an einem Termin erledigt werden kann (Art. 246 ZPO). Variante 1 Wurde nach Eingang der Klageschrift direkt zur Hauptverhandlung vorgeladen,... weiterlesen
Mit Eingang der Klage beim Gericht beginnt auch im vereinfachten Verfahren für den Kläger die Fortführungslast. Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen, stellt die Klageschrift dem... weiterlesen
Das Vereinfachte Verfahren stellt geringere Anforderungen an die Parteien und weist einen im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren vereinfachten Ablauf auf. Das Vereinfachte Verfahren ist konzipiert... weiterlesen
Erster Vortrag Wurde nach Eingang der Klageantwort direkt zur Hauptverhandlung vorgeladen, können die Parteien je in ihrem ersten Vortrag an der Hauptverhandlung unbeschränkt neue Tatsachen... weiterlesen
Mit Eingang der Klageschrift beim Gericht beginnt im ordentlichen Verfahren die Phase der Vorbereitung der Hauptverhandlung. Für den Kläger tritt die Fortführungslast ein. Das Gericht... weiterlesen
Das Schlichtungsverfahren ist kein freiwilliger Aussöhnungsversuch, sondern es muss grundsätzlich obligatorisch durchlaufen werden (Art. 197 ZPO). In folgenden Fällen geht kein Schlichtungsverfahren voraus (Art. 198... weiterlesen
Im Beweisverfahren werden die Tatsachen, die der Klage zugrunde liegen, ermittelt. Der Richter muss mit einer gewissen Sicherheit wissen, was sich zwischen den Parteien tatsächlich... weiterlesen
Prozessvoraussetzungen Das Gericht hat bei Eingang einer Klage die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen zu prüfen (Art. 59 ZPO). Schlichtungsverfahren durchgeführt, Klage innert Frist eingereicht; örtliche... weiterlesen
Es gibt im Wesentlichen drei Arten von Klagen: Leistungsklage Der Kläger ersucht das Gericht, den Beklagten zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zu verpflichten (z.B.... weiterlesen
Das Handelsgericht waltet i.d.R. nicht als Rechtsmittelinstanz. Die Zuständigkeit des Handelsgerichts fällt im Wesentlichen in folgende zwei Bereiche: Immaterialgüterrecht » immaterialgueter.ch Handelsgeschäfte Weiter müssen folgende... weiterlesen
Das Obergericht ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz gemäss ZPO (§ 48 GOG). Das Obergericht entscheidet Rechtsmittel (§ 50 GOG) gegen familienrechtliche Entscheide der Bezirksräte (§ 56... weiterlesen
Schlichtungsbehörden Friedensrichter Schlichtungsbehörde Miete und Pacht Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz Bezirksgericht Einzelgericht (Einzelrichter) Kollegialgericht Arbeitsgericht Mietgericht Obergericht Handelsgericht Weiterführende Literatur Unzuständigkeitsmangel MÜLLER, DIKE-Kommentar ZPO, 2. Auflage, N... weiterlesen
Neben den Parteien, ihren Vertretern und dem Gerichtspersonal sind je nach Situation weitere Personen direkte oder indirekt am Verfahren beteiligt. Zeugen, Gutachter Als Beweismittel im... weiterlesen
Dem Richter obliegt die Durchführung des Prozesses und die Entscheidung über die Klage. Er amtet entweder als Einzelrichter oder als Teil des Kollegialgerichts. Der Richter... weiterlesen
Friedensrichter Im Kanton Zürich erfüllt der Friedensrichter die von der ZPO vorgeschriebenen Aufgaben der Schlichtungsbehörde. Grundsätzlich besteht in jeder Gemeinde ein Friedensrichter. Der Friedensrichter wird... weiterlesen
Die Schweizerische Zivilprozessordnung regelt die Organisation der Gerichte nicht im Detail, sondern überlässt dies weitgehend den Kantonen. Die ZPO legt die Verfahrensarten fest (ordentliches Verfahren,... weiterlesen