Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Zivilprozess
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Verfahrensrechtliches

Sachliche Zuständigkeit im Kanton Zürich Gemäss § 24 lit. c GOG ist das Einzelgericht für Angelegenheiten des summarischen Verfahrens zuständig, sofern keine andere Instanz zuständig... weiterlesen

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Verfahrensablauf

Das Gesetz gibt keine klaren Anweisungen für den Verfahrensablauf vor. Die Bestimmungen des ordentlichen Verfahrens sind subsidiär anwendbar. Das summarische Verfahren wird ohne Schlichtungsverfahren (Art.... weiterlesen

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Summarisches Verfahren

Unterschiede zum ordentlichen Verfahren Das summarische Verfahren unterscheidet sich im Wesentlichen in folgenden Punkten vom ordentlichen Verfahren: Es findet kein Schlichtungsverfahren statt. Zuständig ist unabhängig... weiterlesen

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Hauptverhandlung

Das vereinfachte Verfahren soll möglichst an einem Termin erledigt werden kann (Art. 246 ZPO). Variante 1 Wurde nach Eingang der Klageschrift direkt zur Hauptverhandlung vorgeladen,... weiterlesen

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Vereinfachtes Verfahren

Das Vereinfachte Verfahren stellt geringere Anforderungen an die Parteien und weist einen im Gegensatz zum ordentlichen Verfahren vereinfachten Ablauf auf. Das Vereinfachte Verfahren ist konzipiert... weiterlesen

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Hauptverhandlung

Erster Vortrag Wurde nach Eingang der Klageantwort direkt zur Hauptverhandlung vorgeladen, können die Parteien je in ihrem ersten Vortrag an der Hauptverhandlung unbeschränkt neue Tatsachen... weiterlesen

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Schlichtungsverfahren

Das Schlichtungsverfahren ist kein freiwilliger Aussöhnungsversuch, sondern es muss grundsätzlich obligatorisch durchlaufen werden (Art. 197 ZPO). In folgenden Fällen geht kein Schlichtungsverfahren voraus (Art. 198... weiterlesen

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Beweisrecht

Im Beweisverfahren werden die Tatsachen, die der Klage zugrunde liegen, ermittelt. Der Richter muss mit einer gewissen Sicherheit wissen, was sich zwischen den Parteien tatsächlich... weiterlesen

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Klagearten

Es gibt im Wesentlichen drei Arten von Klagen: Leistungsklage Der Kläger ersucht das Gericht, den Beklagten zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zu verpflichten (z.B.... weiterlesen

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Handelsgericht

Das Handelsgericht waltet i.d.R. nicht als Rechtsmittelinstanz. Die Zuständigkeit des Handelsgerichts fällt im Wesentlichen in folgende zwei Bereiche: Immaterialgüterrecht » immaterialgueter.ch Handelsgeschäfte Weiter müssen folgende... weiterlesen

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Obergericht

Das Obergericht ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz gemäss ZPO (§ 48 GOG). Das Obergericht entscheidet Rechtsmittel (§ 50 GOG) gegen familienrechtliche Entscheide der Bezirksräte (§ 56... weiterlesen

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Sachliche Zuständigkeit im Kanton Zürich

Schlichtungsbehörden Friedensrichter Schlichtungsbehörde Miete und Pacht Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz Bezirksgericht Einzelgericht (Einzelrichter) Kollegialgericht Arbeitsgericht Mietgericht Obergericht Handelsgericht Weiterführende Literatur Unzuständigkeitsmangel MÜLLER, DIKE-Kommentar ZPO, 2. Auflage, N... weiterlesen

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Im Kanton Zürich

Friedensrichter Im Kanton Zürich erfüllt der Friedensrichter die von der ZPO vorgeschriebenen Aufgaben der Schlichtungsbehörde. Grundsätzlich besteht in jeder Gemeinde ein Friedensrichter. Der Friedensrichter wird... weiterlesen

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Vorschriften der ZPO

Die Schweizerische Zivilprozessordnung regelt die Organisation der Gerichte nicht im Detail, sondern überlässt dies weitgehend den Kantonen. Die ZPO legt die Verfahrensarten fest (ordentliches Verfahren,... weiterlesen