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Zivilprozess

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Klagearten

Datum:
24.01.2011
Update:
15.11.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es gibt im Wesentlichen drei Arten von Klagen:

Leistungsklage

Der Kläger ersucht das Gericht, den Beklagten zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zu verpflichten (z.B. Verpflichtung zur Leistung einer Geldforderung oder einen Gegenstand herauszugeben).

Gestaltungsklage

Der Kläger ersucht das Gericht, ein Recht oder ein bestimmtes Rechtsverhältnis durch richterliches Urteil umzugestalten (z.B. Klage auf Scheidung, Anfechtung eines Vereinsbeschlusses usw.)

Feststellungsklage

Der Kläger ersucht das Gericht, ein Rechtsverhältnis oder eine bestimmte Tatsache festzustellen, ohne den Beklagten zu einer Leistung zu verpflichten.

Solche Klagen sind nur unter den folgenden drei Voraussetzungen möglich:

  • Ungewissheit / Unsicherheit der klägerischen Rechtsstellung.
  • Unzumutbarkeit der Fortdauer der Ungewissheit
  • Keine Leistungs- oder Gestaltungsklage möglich (Subsidiarität).

Vorbehalt / Disclaimer

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