Kündigungsschutz: Anforderungen an eine unbegründete Klage
Eine unbegründete Klage betreffend Kündigungsschutz muss u.a. die Gegenpartei genau bezeichnen.... weiterlesen
Eine unbegründete Klage betreffend Kündigungsschutz muss u.a. die Gegenpartei genau bezeichnen.... weiterlesen
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt weitherhin bei 1,25%. Der dem Referenzzinssatz zugrundeliegende Durchschnittszinssatz ist von...... weiterlesen
Weiterführende Informationen Literatur ERB FELIX, Die Bankvollmacht, Zürich 1974, 324 S. GUGGENHEIM DANIEL, Die Verträge der schweizerischen Bankpraxis, 3. Auflage, Zürich 1986, 205 ZOBL DIETER,... weiterlesen
Weiterführende Informationen Literatur ERB FELIX, Die Bankvollmacht, Zürich 1974, 324 S. GUGGENHEIM DANIEL, Die Verträge der schweizerischen Bankpraxis, 3. Auflage, Zürich 1986, 205 ZOBL DIETER,... weiterlesen
Weiterführende Informationen Literatur ERB FELIX, Die Bankvollmacht, Zürich 1974, 324 S. GUGGENHEIM DANIEL, Die Verträge der schweizerischen Bankpraxis, 3. Auflage, Zürich 1986, 205 ZOBL DIETER,... weiterlesen
Weiterführende Informationen Literatur ERB FELIX, Die Bankvollmacht, Zürich 1974, 324 S. GUGGENHEIM DANIEL, Die Verträge der schweizerischen Bankpraxis, 3. Auflage, Zürich 1986, 205 ZOBL DIETER,... weiterlesen
Weiterführende Informationen Literatur ERB FELIX, Die Bankvollmacht, Zürich 1974, 324 S. GUGGENHEIM DANIEL, Die Verträge der schweizerischen Bankpraxis, 3. Auflage, Zürich 1986, 205 ZOBL DIETER,... weiterlesen
Weiterführende Informationen Literatur ERB FELIX, Die Bankvollmacht, Zürich 1974, 324 S. GUGGENHEIM DANIEL, Die Verträge der schweizerischen Bankpraxis, 3. Auflage, Zürich 1986, 205 ZOBL DIETER,... weiterlesen
Weiterführende Informationen Literatur ERB FELIX, Die Bankvollmacht, Zürich 1974, 324 S. GUGGENHEIM DANIEL, Die Verträge der schweizerischen Bankpraxis, 3. Auflage, Zürich 1986, 205 ZOBL DIETER,... weiterlesen
Weiterführende Informationen Literatur ERB FELIX, Die Bankvollmacht, Zürich 1974, 324 S. GUGGENHEIM DANIEL, Die Verträge der schweizerischen Bankpraxis, 3. Auflage, Zürich 1986, 205 ZOBL DIETER,... weiterlesen
Beim Begriff der Todesvollmacht (auch: post mortale Vollmacht oder transmortale Vollmacht) handelt es sich um einen Oberbegriff für alle Vollmachten, die über den Weiterführende Informationen... weiterlesen
Weiterführende Informationen Literatur ERB FELIX, Die Bankvollmacht, Zürich 1974, 324 S. GUGGENHEIM DANIEL, Die Verträge der schweizerischen Bankpraxis, 3. Auflage, Zürich 1986, 205 ZOBL DIETER,... weiterlesen
Die Akteure in einem Opferhilfeverfahren sind in der Regel:... weiterlesen
Der renommierte Zürcher Rechtsanwalt, Professor und Repräsentant wichtiger Gremien, Peter Nobel, ist im Alter von 80 Jahren verstorben.... weiterlesen
Die Trubschachner Traditionsbäckerei Kambly SA verzeichnet eine Veränderung an der Unternehmensspitze.... weiterlesen
Für eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche Motive: Ausbildung, Familienverpflichtungen, Lifestyle-Teilzeit, etc.... weiterlesen
Derzeit ist das «Konkubinat» rechtlich uneinheitlich und nur punktuell geregelt, was zu Rechtsunsicherheit führt.... weiterlesen
Der Bundesrat (BR) hat am 27.05.2026 beschlossen, die aktuell auf 24 statt der gesetzlich vorgesehenen 12 Monate festgelegte Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE)... weiterlesen
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 27.05.2026 bereits früher beschlossene Massnahmen mit einer Revision der Bundespersonalverordnung umgesetzt.... weiterlesen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Dozenten durch das Eidgenössische Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport war nicht missbräuchlich.... weiterlesen