Öffentliches Inventar: Schuldnerangaben zur Darlehenshöhe gegenüber dem Notar nicht von strafrechtlicher Relevanz
Dem (erbrechtlichen) öffentlichen Inventar kommt in Bezug auf die Auflistung von ausstehenden Schuldenrückzahlungen, die auf blossen Angaben des Schuldners beruhen und keiner Überprüfung durch das... weiterlesen