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Bund: Erlass-System Kanton Zürich: Verwaltungshandeln Kanton Aargau: Verwaltungsrechts-Grundsätze... weiterlesen
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Checkliste Vertrauensschutz-Voraussetzungen für Privatpersonen Als Voraussetzungen für den Vertrauensschutz gelten:... weiterlesen
Checkliste Voraussetzungen der Gleichbehandlung im Unrecht Eine Gleichbehandlung im Unrecht wird nur als ausnahmsweise zulässig betrachtet, nämlich:... weiterlesen
Checkliste Überprüfbare Ermessensfehler Als überprüfbare Ermessensfehler gelten:... weiterlesen
Checkliste Erfordernisse des Legalitätsprinzips Das Legalitätsprinzip beinhaltet drei Erfordernisse:... weiterlesen
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Diese hievor vorgestellten «Grundprinzipien des Verwaltungsrechts» gelten grundsätzlich für die gesamte Verwaltungstätigkeit. Die nämlichen Prinzipien sind auch im Verhältnis des Staates als Arbeitgeber zu seinen... weiterlesen
Gesetzmässigkeit 1.1.1 Gesetzmässigkeit Ermessen, unbestimmte Rechtsbegriffe, rechtliche Beurteilung Öffentliches Interesse 1.1.2 Öffentliches Interesse Wohl der Allgemeinheit, Anliegen der staatlichen Gemeinschaft, Beurteilungsspielraum Verhältnismässigkeit 1.1.3 Verhältnismässigkeit Geeignetheit,... weiterlesen
Der Grundsatz von Treu und Glauben wirkt sich im Verwaltungsrecht vor allem in zweifacher Hinsicht aus: Vertrauensschutz In Form des Vertrauensschutzes bedeutet der Grundsatz von... weiterlesen
Der Grundsatz der Rechtsgleichheit umfasst zwei wesentliche Komponenten, einerseits den Anspruch auf Gleichbehandlung und andererseits das Willkürverbot. Anspruch auf Gleichbehandlung Der Anspruch auf Gleichbehandlung verlangt,... weiterlesen
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit fordert, dass die Verwaltungsmassnahmen zur Verwirklichung des im öffentlichen Interesse liegenden Ziels geeignet und notwendig sind. Ausserdem muss der angestrebte Zweck... weiterlesen
Alles staatliche Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen (Art. 5 Abs. 2 BV und Art. 2 Abs. 2 KV). Der Staat hat das Wohl der... weiterlesen
Jedes staatliche Handeln Das Gesetzmässigkeitsprinzip (Legalitätsprinzip) bedeutet, dass sich Verwaltungshandeln auf ein Gesetz stützen muss (Art. 5 Abs. 1 BV sowie Art. 2 Abs. 1 und... weiterlesen
Jedes staatliche Handeln Daneben muss das staatliche Handeln die Rechtsgleichheit beachten und darf nicht gegen Treu und Glauben verstossen. Diese fünf Grundprinzipien des Verwaltungsrechts gelten... weiterlesen
Quellen: Literatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Rechtsmissbrauch liegt vor, Vgl. hiezu BGE 138 III 401, Erw. 2.2. Das Verbot des Rechtsmissbrauchs gilt Literatur Judikatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Nicht statthaftes Behördenverhalten Es ist den Behörden nicht gestattet, Praxisänderung? Es besteht (immer) die Möglichkeit bzw. das Risiko einer allfälligen Praxisänderung der Behörde. Nicht statthaftes... weiterlesen
Leitargumente aus einem Bundesgerichtsurteil «Der in BV 9 verankerte «Grundsatz von Treu und Glauben» Vorausgesetzt ist weiter, (BGE 129 I 161, Erw. 4.1) Kautelen des... weiterlesen
Kein Verstoss gegen Treu und Glauben liegt vor, Literatur Judikatur Weiterführende Informationen... weiterlesen