Gesetzliche Grundlagen
Obligationenrecht Kündigung während Probezeit: OR 335b Kündigung nach Probezeit: OR 335c ff. Kündigung zur Unzeit: OR 336c f. Fristlose Kündigung: OR 337 ff. Missbräuchliche Kündigung:... weiterlesen
Obligationenrecht Kündigung während Probezeit: OR 335b Kündigung nach Probezeit: OR 335c ff. Kündigung zur Unzeit: OR 336c f. Fristlose Kündigung: OR 337 ff. Missbräuchliche Kündigung:... weiterlesen
Kündigung Arbeitsvertrag Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, mit welcher Arbeitnehmer oder Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden können. Aufhebungsvertrag Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit welcher... weiterlesen
Nichtantreten einer neuen Arbeitsstelle Das Nichtantreten der Stelle ist dann gegeben, wenn der neue Arbeitnehmer ohne Kündigung gar nicht erst zur Arbeitsaufnahme erscheint. Verlassen der... weiterlesen
Die Arbeitnehmerhaftung ist die arbeitsrechtliche Haftung des Arbeitnehmers gemäss OR 321e für den Schaden, den er durch unsorgfältige Arbeitsweise fahrlässig oder absichtlich dem Arbeitgeber zugefügt... weiterlesen
Ausgangslage Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer Ende Jahr eine Gratifikation aus unter dem Vorbehalt, dass letzterer diese wieder zurückzuerstatten habe, wenn er im Folgejahr die... weiterlesen
Die Gratifikationsleistung kann erfolgen in der Form der Geldleistung Naturalleistung Mitarbeiterbeteiligungen Fringe Benefits Mitarbeiterbeteiligungen Mitarbeiteraktien Mitarbeiteraktien sind Kapitalanteile an der arbeitgebenden Aktiengesellschaft. Hauptfälle sind: frei... weiterlesen
Wegen langer Abwesenheit vom Arbeitsplatz kann die Gratifikation gleich wie der Grundlohn und im Umfang als keine Lohnfortzahlungspflicht vorliegt – gekürzt werden, insbesondere wegen Krankheit... weiterlesen
Begriff Anspruch pro rata temporis bedeutet Anspruch auf Gratifikationszahlung bei Diensteintritt bzw. -austritt während des laufenden Geschäftsjahres in Höhe des Verhältnisses der Dauer der persönlich... weiterlesen
Echte Gratifikation Vertragliche Gratifikations-Bemessung Ein Gratifikationsversprechen in bestimmter Höhe (zB „Lohn: CHF 6‘500.–/Mt. plus Gratifikation“) bindet den Arbeitgeber an sein Versprechen, sofern der Arbeitnehmer seine... weiterlesen
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. 4C.467/2004) ist es zulässig, im Arbeitsvertrag die Ausrichtung einer Gratifikation an Bedingungen zu knüpfen. Beispiele Betriebstreue Geschäftsergebnis ungekündigte Anstellung Erreichung eines... weiterlesen
Anspruch aus Verabredung Auch wenn die Gratifikation grundsätzlich freiwilligen Charakters ist, wird sie zu einer einklagbaren Verpflichtung, wenn die Ausrichtung vereinbart worden ist. Anspruch aus... weiterlesen
Beispiele gemäss Gesetz Das Gesetz nennt als Beispiele für Gratifikationsanlässe: Weihnachten Abschluss des Geschäftsjahres Weitere Beispiele Weitere Gratifikationsanlässe sind: Jahresende Dienstalter bestimmte Anzahl Dienstjahre... weiterlesen
In der Literatur wird unter folgenden zwei Gratifikationsarten unterschieden: 1. Freiwillige Gratifikation echte Gratifikation, als Sondervergütung, auf die keinerlei Rechtsanspruch besteht unechte Gratifikation, als Sondervergütung,... weiterlesen
Arbeitsrechtlich Die Gratifikation ist eine Vermögenszuwendung, mit welcher eine bereits geleistete Arbeit honoriert bzw. ein Anreiz für eine künftige Leistung geschaffen werden soll. Sie ist... weiterlesen
Bonus Oft wird Bonus fälschlicherweise pauschal mit Gratifikation gleichgesetzt. Der Begriff Bonus ist aber Sammelbegriff für ganz unterschiedliche Leistungsarten. Achtung: Der Begriff Bonus existiert im... weiterlesen
Art. 322d OR 4. Gratifikation 1 Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen, wie Weihnachten oder Abschluss des Geschäftsjahres, eine Sondervergütung aus, so hat... weiterlesen
Der Arbeitsprozess wird in einem einfachen und raschen, bis CHF 30’000 kostenfreien Verfahren durchgeführt. Verfahren Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Streitwerten bis zu CHF 30’000.– haben gemäss... weiterlesen
Die Prozessvertretung ist in der Schweizerischen ZPO geregelt (ZPO 68). Danach ist die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten grundsätzlich beschränkt auf Rechtsanwälte. Die Kantone können jedoch... weiterlesen
Grundsatz Auf Sachverhalte von in der Schweiz ansässigen Personen mit einem in der Schweiz erfüllbaren Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich schweizerisches Recht anwendbar. Ausnahmen Ausnahmsweise können ausländische... weiterlesen
Bei Arbeitsstreitigkeiten ohne Auslandbezug gibt für die Frage nach dem zuständigen Gericht die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Auskunft. Örtliche Zuständigkeit Grundsätzliches Der Kläger, sei es der... weiterlesen