OHNE PERSÖNLICHE BINDUNG
Der Arbeitsvertragsschluss ohne Rücksicht auf die Person des Unternehmers löst einen Erörterungsbedarf für folgende Themen aus: Fortsetzung Arbeitsvertrag Vorschriften Betriebsübernahme... weiterlesen
Der Arbeitsvertragsschluss ohne Rücksicht auf die Person des Unternehmers löst einen Erörterungsbedarf für folgende Themen aus: Fortsetzung Arbeitsvertrag Vorschriften Betriebsübernahme... weiterlesen
Die Beendigung des Arbeitsvertrages kann verhindert werden, wenn mit dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung auch für den Todesfall des Arbeitgebers vereinbart wird. Ebenso können die Erben... weiterlesen
Gemäss OR 338a Abs. 2, 2. Halbsatz, hat der Arbeitnehmer für den Auflösungsfall Anspruch auf angemessenen Ersatz des Schadens, der ihm aus der vorzeitigen Auflösung... weiterlesen
Das Arbeitsverhältnis erlischt in dem spezifischen persönlichkeits-bezogenen Fall von Gesetzes wegen automatisch mit dem Ableben des Arbeitgebers (OR 338a Abs. 2, 1. Halbsatz). Beispiele für... weiterlesen
Der Arbeitsvertragsschluss mit Rücksicht auf die Person des Unternehmers beschlägt folgende Themen: Beendigung Arbeitsvertrag Schadenersatzanspruch Ausnahme... weiterlesen
Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Bindung an die Person des Arbeitgebers in der Regel nicht derart intensiv ist, dass dessen Tod einer Fortsetzung... weiterlesen
Gesetzesbestimmung OR 338a Relativ zwingender Charakter Die Bestimmung von OR 338a ist relativ zwingender Natur. Die Parteien können nicht einvernehmlich zuungunsten des Arbeitnehmers vom Gesetzeswortlaut... weiterlesen
Der Arbeitnehmertod löst verschiedene Implikationen aus: Auflösung des Arbeitsvertrags Lohnzahlung prt Ferienlohnansprüche Lohnnachgenuss der Hausgenossen Versicherungsleistungen nach BVG.... weiterlesen
OR 338 gilt als „relativ zwingende Bestimmung“ (= Unabänderlichkeit zuungunsten des Arbeitnehmers, vgl. OR 362). Dies bedeutet, dass sowohl Abs. 1 als auch Abs. 2... weiterlesen
In den Nachlass des verstorbenen Arbeitnehmers fallen alle vor dem Tod entstandenen Ansprüche, nämlich: Der laufende Monatslohn bis zum Todestag Offene Überstunden- und Überzeit-Ansprüche Offene... weiterlesen
Der Anspruch auf Lohnnachgenuss verjährt binnen 5 Jahren. Weiterführende Informationen Verjährung | verjaehrung.ch... weiterlesen
Beim Lohnnachgenuss sind oft folgende Koordinationsbegebenheiten zu beachten: Der Lohnnachgenuss ist unabhängig von allfälligen Ansprüchen gegen Dritte, die für den Tod des Arbeitnehmers verantwortlich sind,... weiterlesen
Ob und inwieweit Kinderzulagen noch bzw. an wen zu bezahlen sind, bestimmt alleine das massgebende Gesetz.... weiterlesen
Die Ferienlohnansprüche sind vererblich. Beim Todesfall des Arbeitnehmers ist der auf den noch nicht bezogenen Ferienanspruch entfallende Lohn an die nicht ausschlagenden Erben auszubezahlen. Einzig... weiterlesen
Der Arbeitgeber schuldet den Lohn und seine Lohnbestandteile bis zum Todestag, d.h. pro rata temporis (p.r.t.), einschliesslich Zulagen zB für Nacht- und Schichtarbeit, Wert Todestag.... weiterlesen
Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses basiert auf dem Umstand, dass die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen ist und vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann.... weiterlesen
Bonusansprüche basieren oft auf Zielvereinbarungen. Zielvereinbarungen dienen übereinstimmenden Willensbildung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch der Verständlichkeit, was erwartet wird. Diese Erwartungshaltung des Arbeitgebers ist... weiterlesen
Die „Statusbeurteilung“ hat eine Reflexwirkung auf die AHV unterschiedlich hohe Beitragssätze Übernahme der Hälfte des Beitrages durch den Arbeitgeber/Auftraggeber? Berufliche Vorsorge Selbständigerwerbender: Freelancer muss sich... weiterlesen
In vielen Fällen muss damit gerechnet werden, dass der Vertrag auf Arbeitsleistung von einem Gericht wegen der teils zwingenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften doch als Arbeitsvertrag beurteilt... weiterlesen
Die Beantwortung der Frage, ob der freie Mitarbeiter Selbständigerwerbender (SE) oder Unselbständigerwerbender (USE) ist, erweist sich oft als schwierig, muss sie doch im Voraus erfolgen... weiterlesen