hlA ohne Arbeitszeitenschutz
Für höhere leitende Angestellte sind nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt (vgl. ArG 3 lit. d und ArG 3a lit. b). Gesetzestexte Art. 3 ArG Ausnahmen vom... weiterlesen
Für höhere leitende Angestellte sind nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt (vgl. ArG 3 lit. d und ArG 3a lit. b). Gesetzestexte Art. 3 ArG Ausnahmen vom... weiterlesen
Angestellte mit Handlungsvollmacht oder Prokura gelten unter folgenden Bedingungen als „leitende Angestellte“: Entscheidungsbefugnis für wesentliche Angelegenheiten Negativ: Titel- und Funktionsbezeichnungen alleine sind irrelevant. Trotzdem erfüllen... weiterlesen
Einleitung Nicht jeder zur Leitung befugte Vorgesetzte ist auch „leitender Angestellter“ [lA]; es muss ein „höherer leitender Angestellter“ [hlA] sein. In Lehre und Rechtsprechung ist... weiterlesen
Gesetze Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Vo1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1), SR 822.111 Allfällige Gesamtarbeitsverträge (GAV). Normierungen des Arbeitsvertrages Dem Kadermitarbeiter stehen... weiterlesen
Allgemeiner Begriff Die Führungsfunktion des „höheren leitenden Angestellten“ [hlA] setzt vielmehr voraus: Arbeitgeberähnliche Funktion Vertretungsfunktion hochqualifizierte Tätigkeit. Begriff von ArGV1 Art. 9 Höherer leitender Angestellter... weiterlesen
Arbeitnehmer ohne Arbeitszeitbeschränkung Einleitung Der Begriff „höherer leitender Angestellter“ (hlA) bildet Abgrenzungsgrundlage zwischen: Arbeitszeitenschutz Arbeitnehmer allgemein: Ja Höherer leitender Arbeitnehmer: Nein Überstundenentschädigung Arbeitnehmer allgemein: Ja... weiterlesen
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Die Arbeit auf Abruf ist ein gesetzlich geregelter, unbefristeter Arbeitsvertrag, bei dem jedoch die Einsätze (Zeitpunkt, Dauer und Umfang) einzelfallweise festgelegt werden (uneigentliche Teilzeitarbeit). Klärungsbedarf... weiterlesen