Leitende Angestellte

hlA ohne Arbeitszeitenschutz

Für höhere leitende Angestellte sind nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt (vgl. ArG 3 lit. d und ArG 3a lit. b). Gesetzestexte Art. 3 ArG  Ausnahmen vom... weiterlesen

Leitende Angestellte

Kein hlA

Angestellte mit Handlungsvollmacht oder Prokura gelten unter folgenden Bedingungen als „leitende Angestellte“: Entscheidungsbefugnis für wesentliche Angelegenheiten Negativ: Titel- und Funktionsbezeichnungen alleine sind irrelevant. Trotzdem erfüllen... weiterlesen

Leitende Angestellte

hlA-Qualifikation

Einleitung Nicht jeder zur Leitung befugte Vorgesetzte ist auch „leitender Angestellter“ [lA]; es muss ein „höherer leitender Angestellter“ [hlA] sein. In Lehre und Rechtsprechung ist... weiterlesen

Leitende Angestellte

Grundlagen

Gesetze Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Vo1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1), SR 822.111 Allfällige Gesamtarbeitsverträge (GAV). Normierungen des Arbeitsvertrages Dem Kadermitarbeiter stehen... weiterlesen

Leitende Angestellte

Begriff

Allgemeiner Begriff Die Führungsfunktion des „höheren leitenden Angestellten“ [hlA] setzt vielmehr voraus: Arbeitgeberähnliche Funktion Vertretungsfunktion hochqualifizierte Tätigkeit. Begriff von ArGV1 Art. 9 Höherer leitender Angestellter... weiterlesen

Leitende Angestellte

Einleitung zu leitenden Angestellten (hlA)

Arbeitnehmer ohne Arbeitszeitbeschränkung Einleitung Der Begriff „höherer leitender Angestellter“ (hlA) bildet Abgrenzungsgrundlage zwischen: Arbeitszeitenschutz Arbeitnehmer allgemein: Ja Höherer leitender Arbeitnehmer: Nein Überstundenentschädigung Arbeitnehmer allgemein: Ja... weiterlesen

Arbeit auf Abruf

Einleitung zur Arbeit auf Abruf

Die Arbeit auf Abruf ist ein gesetzlich geregelter, unbefristeter Arbeitsvertrag, bei dem jedoch die Einsätze (Zeitpunkt, Dauer und Umfang) einzelfallweise festgelegt werden (uneigentliche Teilzeitarbeit). Klärungsbedarf... weiterlesen