Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Mitarbeiterbeteiligungen
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Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm wird erstellt, wenn Beteiligungsrechte planmässig an Arbeitnehmer abgegeben werden. Nach Art der Beteiligungsrechte werden auch die Programme bezeichnet und aufgestellt: Mitarbeiteraktienprogramm Mitarbeiteroptionenprogramm Von... weiterlesen

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Mitarbeiter-Genussscheine

Genussscheine geben den Berechtigten Anspruch auf einen Anteil am Reingewinn oder Liquidationsergebnis und ggf. für den Bezug neuer Aktien. Die Einräumung von Mitarbeiter-Genussscheinen ist für... weiterlesen

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Mitarbeiterbeteiligungs-Arten

In der Praxis der Mitarbeiterbeteiligungen wird auf folgende Beteiligungsmittel bzw. Beteiligungsrechte zurückgegriffen: Schuldrechtliche Mitarbeiterbeteiligung Mitarbeiteraktien Mitarbeiteroptionen Mitarbeiter-Partizipationsscheine Mitarbeiter-Genussscheine Phantom Stocks und Stock Appreciation Rights Mitarbeiterbeteiligungsprogramme... weiterlesen

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Mitarbeiterbeteiligungen
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Vorteile und Nachteile / Risiken

Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung Vermögensbildung bei den Mitarbeitern Motivation Leistungssteigerung Mitbestimmung durch Mitbeteiligung Überbrückung von Kapital (Aktionäre) und Arbeit (Mitarbeiter) Nachteile / Risiken der Mitarbeiterbeteiligung Arbeitgeberrisiken... weiterlesen

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Ziele

Steigerung des Unternehmenswertes Erfolgsbeteiligung der (Kader-)Mitarbeiter des Unternehmens Ob sich der Unternehmenswert durch die Mitarbeiterbeteiligung selbst steigern lässt, ist meistens schwierig auszumachen. Vor allem ist... weiterlesen

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Rechtsnatur

Keine gesetzliche Mitarbeiterbeteiligungs-Definition Mitarbeiterbeteiligung = Kapitalbeteiligung infolge eines privilegierten Arbeitnehmerstatus Keine Mitarbeiterbeteiligungs-Normen Da die Rechtsordnung für die Mitarbeiterbeteiligung keine eigenen Normen enthält, gestaltet sich ihre... weiterlesen

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Abgrenzungen

Gratifikation =   Sondervergütung zu bestimmten Anlässen. Weiterführende Informationen » Gratifikation 13. Monatslohn =   besonderer Jahreslohn-Bestandteil. Weiterführende Informationen » 13. Monatslohn Bonus =   Variable Vergütung, mit... weiterlesen

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Grundlagen

Einleitung Der Gesetzgeber hat im Zivilrecht keine Normen zur Mitarbeiterbeteiligung geschaffen. Gleichwohl sind alle Aspekt mehr oder minder geregelt, und zwar in den Allgemeinen Bestimmungen... weiterlesen

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Gratifikation
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Gleichbehandlung

Die Verweigerung einer Gratifikation an einzelne Arbeitnehmer ist unzulässig, wenn die grosse Mehrheit der Belegschaft eine Gratifikation erhält und der betreffende Mitarbeiter sich keiner ernsthaften... weiterlesen

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Gratifikation
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Zielvereinbarung

Gratifikationen basieren oft auf Zielvereinbarungen. Die Zielvereinbarung ist ein arbeitsrechtliches Personalführungsinstrument. Die Gratifikation unter Zielvereinbarung ist eine bedingte Gratifikation (vgl. auch Bedingte Gratifikation). Dabei wird... weiterlesen

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Begriff

Keine Gesetzesdefinition Für die Mitarbeiterbeteiligung besteht kein gesetzlicher Begriff, d.h. keine sog. Legaldefinition. Die Mitarbeiterbeteiligung ist eine Schöpfung der Wirtschaftspraxis. Mitarbeiterbeteiligung im weiteren Sinne Jede... weiterlesen